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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militäranwärter
nicht ausschließlich
bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten find.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
8. Hülfsaufseher und Aufseher (ein-11.
12.
13.
14.
5.
16.
17.
18.
19.
20.
schließlich der sog. Werkaufseher),
wobei die bestandene Aufseherprüfung
nur ein Anrecht auf Stellen der
Gewerbegattung giebt, für welche sie
bestanden ist,
Aktuare der Hochschulen,
uOberpedellen, Pedellen, Kanzlei-,
Kassen-, Bibliothek-, Instituts= und
Hausdiener der Hochschulen,
Fecht= und Reitlehrer,
Diener der Akademie der bildenden
Künste, der Alterthumshalle, des
Naturalienkabinets, der Hof= und
Landesbibliothek, Heizer und Pförtner
im Sammlungengebäude,
Kanzleidiener des Oberschulraths und
des Gewerbeschulraths,
Schuldiener der Gymnasien, Progymnasien
und Lehrerseminarien,
Diener der Turnlehrerbildungsanstalt,
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen
des Oberschulraths,
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen
des Gewerbeschulraths,
Kanzleidiener des Gewerbeschulraths,
Diener der Kunstgewerbeschulen und
der Baugewerkeschule,
Aufseher der Kunstgewerbeschulen.
III.
. Diener der beiden Kammern der
Ständeversammlung,
.Kanzleidiener, Hülfsdiener bei dem
Ministerium des Innern, dem Verwaltungsgerichtshof,
dem Verwaltungshof,
der Oberdirektion des
Wasser= und Straßenbaues, dem
Generallandesarchiv und dem Verwaltungsrath
der Generalbrandkasse,
zu zwei Dritteln.
zur Hälfte.
Centralstrafanstalts-Direktionen.
Ministerium der Justiz,
des Kultus und Unterrichts.
Oberschulrath.
ewerbeschulrath.
Ministerium des Innern.
Ministerium des Innern.