Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe

bei  den  für  Militäranwärter

  nicht  ausschließlich

  bestimmten

Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  find.

 

 

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  es  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

8.  Hülfsaufseher  und  Aufseher  (ein-11.


12.

13.
14.

5.
16.

17.

18.
19.

20.

schließlich  der  sog.  Werkaufseher),
wobei  die  bestandene  Aufseherprüfung
nur  ein  Anrecht  auf  Stellen  der
Gewerbegattung  giebt,  für  welche  sie
bestanden  ist,

Aktuare  der  Hochschulen,
uOberpedellen,  Pedellen,  Kanzlei-,

Kassen-,  Bibliothek-,  Instituts=  und
Hausdiener  der  Hochschulen,

Fecht=  und  Reitlehrer,

Diener  der  Akademie  der  bildenden
Künste,  der  Alterthumshalle,  des
Naturalienkabinets,  der  Hof=  und
Landesbibliothek,  Heizer  und  Pförtner
im  Sammlungengebäude,
Kanzleidiener  des  Oberschulraths  und
des  Gewerbeschulraths,

Schuldiener  der  Gymnasien,  Progymnasien
  und  Lehrerseminarien,
Diener  der  Turnlehrerbildungsanstalt,
Schreibgehülfen  und  Kanzleigehülfen
des  Oberschulraths,

Schreibgehülfen  und  Kanzleigehülfen
des  Gewerbeschulraths,
Kanzleidiener  des  Gewerbeschulraths,
Diener  der  Kunstgewerbeschulen  und
der  Baugewerkeschule,

Aufseher  der  Kunstgewerbeschulen.

III.

.  Diener  der  beiden  Kammern  der

Ständeversammlung,

.Kanzleidiener,  Hülfsdiener  bei  dem

Ministerium  des  Innern,  dem  Verwaltungsgerichtshof,
  dem  Verwaltungshof,
  der  Oberdirektion  des
Wasser=  und  Straßenbaues,  dem
Generallandesarchiv  und  dem  Verwaltungsrath
  der  Generalbrandkasse,

zu  zwei  Dritteln.

zur  Hälfte.

 

Centralstrafanstalts-Direktionen.


 

Ministerium  der  Justiz,
des  Kultus  und  Unterrichts.


Oberschulrath.

ewerbeschulrath.

Ministerium  des  Innern.

 

Ministerium  des  Innern.