94
Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfonge dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
59
60.
Kanzleidiener bei der Centralstelle für
.Kanzleidiener bei der oberen land-
Landgestüts-Fouragemeister, -Diener
3. Kanzleidiener bei der Centralstelle für
Kanzleidiener bei der Brandversicher-
.Kanzleidiener und Hausbeschließer bei
b Hülfsdiener bei den Kollegialgerichten,
Hülfsdiener bei den Staatsanwalt-
. egistratoren beiden Kollegialgerichten,
.Kanzlisten bei den Kollegialgerichten,
. Kanzleigehülfen bei
Schreibgehülfen des Oberstaatsanwalts,
2. Schreibgehülfen bei
Verwalter an den Gefängnissen und
Gefangenaufseher an dem Landeszucht-
58. Gefangenwärter an sämmtlichen Ge-
die Landesstatistik,
wirthschaftlichen Behörde,
und -Beiknechte,
die Gewerbe und bei der Landesbau-
gewerkschule,
ungskammer,
den Kollegialgerichten und Staats-
anwaltschaften,
schaften.
den Kollegial=
gerichten,
den Staats-
anwaltschaften,
Amtsgerichtsdiener, Hauswärter bei
den Amtsgerichten,
FAssistent des Gerichtskostenrevisors,
Kriminalschutzmänner bei den Staats-
anwaltschaften,
Provinzialarresthäusern,
hause, an den Gefängnissen, Provinzial=
arresthäusern und einzelnen Haft-
lokalen, sowie an der Zellenstrafanstalt
zu Butzbach,
fangenanstalten.
#Oülfsgerichtsschreiber bei den Unter-
suchungsrichtern,
+6Gerichtsvollzieher.
zur Hälfte.
zur Hälfte.
zur Hälfte.
Ministerium des Innern
und der Justiz.
Präsident des Kollegial=
gerichts.
Erster Staatsanwalt.
Ninsterium des Innern
und der Justiz.
Präsident des Kollegial=
gerichts.
Oberstaatsanwalt.
Erster Staatsanwalt.
Ministerium des Junern
und der Justiz.
Oberstaatsanwalt.
Ministerium des Innern
und der Justiz.
Ziffer 60. Bis zur
Anstellung sämmt-
licher vor Erlaß
der Verordnung vom
9. Dezember 1882
geprüften Civil=
spiranten für den
Gerichtsvollzieher-
dienst wird den
Militäranwärtern
abwechselnd von
vier, dann drei An-
stellungen nur je
eine zu Gute kom-
men. Bis zur An-
stellung der nach dem
9. Dezember 1882,
aber vor dem 15.
November 1884 ge-
prüften Civilaspi-
ranten ist nur die
Hälfte der Gerichts-
vollzieherstellen mit
Militäranwärtern
zu besetzen.