Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

94 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfonge dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
59 
60. 
Kanzleidiener bei der Centralstelle für 
.Kanzleidiener bei der oberen land- 
Landgestüts-Fouragemeister, -Diener 
3. Kanzleidiener bei der Centralstelle für 
Kanzleidiener bei der Brandversicher- 
.Kanzleidiener und Hausbeschließer bei 
b Hülfsdiener bei den Kollegialgerichten, 
Hülfsdiener bei den Staatsanwalt- 
. egistratoren beiden Kollegialgerichten, 
.Kanzlisten bei den Kollegialgerichten, 
. Kanzleigehülfen bei 
Schreibgehülfen des Oberstaatsanwalts, 
2. Schreibgehülfen bei 
Verwalter an den Gefängnissen und 
Gefangenaufseher an dem Landeszucht- 
58. Gefangenwärter an sämmtlichen Ge- 
die Landesstatistik, 
wirthschaftlichen Behörde, 
und -Beiknechte, 
die Gewerbe und bei der Landesbau- 
gewerkschule, 
ungskammer, 
den Kollegialgerichten und Staats- 
anwaltschaften, 
schaften. 
den Kollegial= 
gerichten, 
den Staats- 
anwaltschaften, 
Amtsgerichtsdiener, Hauswärter bei 
den Amtsgerichten, 
FAssistent des Gerichtskostenrevisors, 
Kriminalschutzmänner bei den Staats- 
anwaltschaften, 
Provinzialarresthäusern, 
hause, an den Gefängnissen, Provinzial= 
arresthäusern und einzelnen Haft- 
lokalen, sowie an der Zellenstrafanstalt 
zu Butzbach, 
fangenanstalten. 
#Oülfsgerichtsschreiber bei den Unter- 
suchungsrichtern, 
  
+6Gerichtsvollzieher. 
  
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
  
Ministerium des Innern 
und der Justiz. 
Präsident des Kollegial= 
gerichts. 
Erster Staatsanwalt. 
Ninsterium des Innern 
und der Justiz. 
Präsident des Kollegial= 
gerichts. 
Oberstaatsanwalt. 
Erster Staatsanwalt. 
Ministerium des Junern 
und der Justiz. 
Oberstaatsanwalt. 
Ministerium des Innern 
und der Justiz. 
  
Ziffer 60. Bis zur 
Anstellung sämmt- 
licher vor Erlaß 
der Verordnung vom 
9. Dezember 1882 
geprüften Civil= 
spiranten für den 
Gerichtsvollzieher- 
dienst wird den 
Militäranwärtern 
abwechselnd von 
vier, dann drei An- 
stellungen nur je 
eine zu Gute kom- 
men. Bis zur An- 
stellung der nach dem 
9. Dezember 1882, 
aber vor dem 15. 
November 1884 ge- 
prüften Civilaspi- 
ranten ist nur die 
Hälfte der Gerichts- 
vollzieherstellen mit 
Militäranwärtern 
zu besetzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.