Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
  
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfaonge dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
4 Bei der Strafanstalt Dreibergen: 
Polizeimeister, 
Hausverwalter,) 
Stationsausseher, 
Aufseher.) 
5. Beim Central-Gefängniß zu Bützow: 
Inspektor, „ 
Hausmeister,) 
Gefangenwärter. 
Bei dem Direktorium und der Kasse 
des Wittwen-Instituts: « 
Kanzlist, 
Kopiist, 
Kassenbote. 
Bei der Universität zu Rostock: 
Pedell, 
Famulus, 
Hausverwalter im Museum. 
Bei der Irreuheilanstalt Sachsenberg: 
Kassier. 
Beim Hoftheater: 
Büreauassistent, 
9. 
Tageskassier, 
Portier. 
  
alternirend. 
alternirend. 
alternirend. 
  
Großherzogliches 
Militär-Departement 
zu Schwerin. 
  
Geistige Besähigung: Be- 
stehen der höheren wissen- 
scbatlicher Prüsung. 
1) Vollkommene Rüstigkeit 
2 Gesundheit erforder- 
ich. 
Geistige Befähigung: Be- 
lezen der hwöhntichen 
wissenschaftlichen Prüf- 
ung. 
Vollkommene Rüstigkeit und 
Gesundheit erforderlich. 
2) Die Bewerber müssen 
su Theil eines be- 
timmten Handwerks kun- 
dig und zur persönlichen 
Auslibung desselben fähig 
sein. 
Geistige Befähigung: Be. 
tehen der höheren wissen- 
schaftlichen Prüsung. 
qC Vollkommene Rüistigkeit 
Ü 
  
und Gesundheit erforder- 
lich. 
Geistige Befähigung: Be- 
stehen der gewöhnlichen 
wissenschaftlichen Prüf= 
ung. 
Vollkommene Rüstigkeit 
und Gesundheit ersorder 
üch. 
Geistige Befähigung: Be- 
steden der höheren wissen- 
chaftlichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: Be- 
stehen der gewöhnlichen 
wissenschaftlichen Prüf- 
ung. 
Geistige Befähigung: Be- 
siehen der höheren wissen- 
schaftlichen Prüfung. 
Geistige Befähigung: Be- 
stehen der höheren wissen- 
schaftlichen Prüfung. 
Geistige Besähigung: Be- 
stehen der höheren wissen. 
schaftlichen Prlfung. 
Geistige Besähigung: Be- 
stehen der höheren wissen- 
schaftlichen Prüsung. 
Geistige Befähigung: Be- 
stehen der niederen Prüs. 
ung. 
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