M. G.
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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
—
JN
XX. Fürstenthum Reuß jüngerer Linie.
Kanzlisten und Kopisten, sowie ständige
— sowestsolcheaus Staats-
assen unmittelbar bezahlt werden,
jedoch mit Ausnahme eines Kanzliften
für das Ministerium, Abtheilung für
die auswärtigen Angelegenheiten,
Diener und Boten mit Einschluß
ständiger Gehülfen solcher, soweit sie
aus Staatskassen unmittelbar bezahlt
werden,
uGefangenwärter,
Straßenmeister,
Hausmünner,
endarmen,
Steueraufseher mit dem Vorbehalte,
ausnahmsweise Aspiranten zum höheren
Steuerdienste aus dem Ceivilstande
zunächst Steueraufseherstellen zu über-
tragen, jedoch höchstens bis zu einem
Drittheil der Stellen,
K. Gerichtsvollzieher,
9. Vollstreckungsbeamte in Verwaltungs-
10.
11.
12.
13.
1.
sachen,
Gerichtsschreibergehülfen beidem Land-
zericht mit Ausnahme der Kassirer
ei demselben,
Gerichtsschreibergehülfen beiden Amts-
gerichten,
Büreauassistenten der Staatsanwalt-
schaft beim Landgericht,
Registratoren beiden Landrathsämtern.
indesteng zur Hälfte,
beziehentlich abwech-
selnd mit Militär-
anwärtern.
I
Fürstliches Ministerium
zu Gera.
XXI. Fürstenthum Schaumburg-Lippe.
Die Stellen:
der lediglich mit der Besorgung des
Schreibwesens betrauten Expedienten
(Schreiber) des Konsistoriums, der
Landrathsämter, der Gerichte und
der Staatsanwaltschaft,
Sämmtliche Bewerbungen
sind ausschließlich an das
Fürstliche Ministe-
rium in Bückeburg
zu richten, welches zu-
gleich die Anstellungs-
behörde ist.
Unter den, den Militär-
anwärtern vorbehal-
tenen Stellen befinden
sich keine, welche nur
im Wege des Auf-
rückens oder der Be-
förderung zugängig
sind.