Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

    
esttz und Verorduuigs Blul 
für das 
Königreich Vayern. 
  
20. 
Munchen, den 20. Mai 1896. 
  
Inhalt: 
Gesetz, vom 11. Mai 1896, den Bedarf für Postbauten und Telephonanlagen betreffend. — Bekanntmachung 
vom 17. Mai 1896, die Signalordnung für die Eisenbahnen Bayerns betreffend. — Königlich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Französisches Consulat in Nürnberg. 
  
———— 
  
Gesetz, den Bedarf für Postbauten und Telephonanlagen betreffend. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Negent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. 
Der Bedarf 
1. für den Neubau eines Postgebändes in Edenkoben wird auf 69 500 74, 
2. für den Neuban eines Postgebändes in Erlangen auf 364 000 M, 
42
	        
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