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Nr. 27461I.
Bekanntmachung, die Bahnorduung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend.
fi. Staatsministerium des Königlichen BHauses und des Aeubern.
Auf die am 16. ds. Mtsd.
zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke von Bogen nach
Steinburg finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Acbenessenbahnen Bayerns
vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungsblait 1892 S
München, den 12. Mai 1896.
S. 912 ff.) Anwendung.
Dr. Frhr. v. Crailsheim.
Der General-Sekretär:
v. Bever.
ftöniglich Allerhöchste Genehmigung
zur Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Moajestät des Hänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 10. Mai 1896 dem Vorsitzenden
im Ministerrathe, Staatsminister des Königlichen
Hauses und des Aeußern, Dr. Krafft
Freiherrn von Crailsheim, für den ihm
von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser,
Könige von Preußen, verliehenen k. preußischen
Schwarzen Adler-Orden, und
unter'm 12. Mai 1896 dem k. Kämmerer,
Staatsrathe i. a. o. D., Hugo Grafen von
und zu Lerchenfeld auf Köfering und
Schönberg, außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister am k. preußischen
Hofe, für den ihm von Seiner Majestät
dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen,
verliehenen k. preußischen Rothen Adlerorden
I. Klasse,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.