Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Nr.  27461I.

Bekanntmachung,  die  Bahnorduung  für  die  Nebeneisenbahnen  Bayerns  betreffend.

fi.  Staatsministerium  des  Königlichen  BHauses  und  des  Aeubern.

Auf  die  am  16.  ds.  Mtsd.

zur  Eröffnung  gelangende  Bahnstrecke  von  Bogen  nach

Steinburg  finden  die  Bestimmungen  der  Bahnordnung  für  die  Acbenessenbahnen  Bayerns

vom  10.  Dezember  1892  (Gesetz=  und  Verordnungsblait  1892  S

München,  den  12.  Mai  1896.

S.  912  ff.)  Anwendung.

Dr.  Frhr.  v.  Crailsheim.

Der  General-Sekretär:
v.  Bever.

 

ftöniglich  Allerhöchste  Genehmigung
zur  Annahme  fremder  Dekorationen.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Hänigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unter'm  10.  Mai  1896  dem  Vorsitzenden
im  Ministerrathe,  Staatsminister  des  Königlichen
  Hauses  und  des  Aeußern,  Dr.  Krafft
Freiherrn  von  Crailsheim,  für  den  ihm
von  Seiner  Majestät  dem  Deutschen  Kaiser,

Könige  von  Preußen,  verliehenen  k.  preußischen
Schwarzen  Adler-Orden,  und

unter'm  12.  Mai  1896  dem  k.  Kämmerer,
Staatsrathe  i.  a.  o.  D.,  Hugo  Grafen  von
und  zu  Lerchenfeld  auf  Köfering  und
Schönberg,  außerordentlichen  Gesandten  und
bevollmächtigten  Minister  am  k.  preußischen
Hofe,  für  den  ihm  von  Seiner  Majestät
dem  Deutschen  Kaiser,  Könige  von  Preußen,
verliehenen  k.  preußischen  Rothen  Adlerorden
  I.  Klasse,
die  Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
zu  ertheilen.