Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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23 
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für das 
Königreich Bayern. 
5. 
München, den 28. Januar 1896. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 26. Januar 1896, die Obligationen der russischen zweiten Staats-Prämienanleihe vom 
Jahre 1866 betreffend. — Bekanntmachung vom 9. Dezember 1895, die Errichtung einer k. Filialbank in 
Fürth betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden 
Dekoration. — Verleihung des erblichen Adels. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
Nr. 1864. 
Bekauntmachung, die Olbligationen der russischen zweiten Staats-Prämienanleihe vom 
Jahre 1866 betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Die in der Nummer 4 des Central-Blattes für das Deutsche Reich vom 24. Jannar 1896 
auf Seite 37 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Jannar 1896, 
betreffend die Obligationen der russischen zweiten Staats-Prämienanleihe vom Jahre 1866, 
wird nachstehend im Abdrucke bekannt gegeben. 
München, den 26. Jannar 1896. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Der General--Sekretär: 
Ministerialrath v. Pausch. 
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