Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr. 8087. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 9. bis 20. November 1896. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Tuitpo I), 
von Gotteg Gnaden Königlicher Prinz von Sayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 9. bis 20. November 1896 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1895. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1895 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1897. 
Die Stenerprincipalsumme des Negierungobezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1897 
2 496 168 98 J, wovon ein Stenerprozent auf 24961 / 68 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1897. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlags gefaßten Beschlüsse und gestellten Anträge 
des Landraths ertheilen Wir nachstehende Entschließungen:
	        
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