Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

M I16. 
Aebersicht 
135 
der Kreis-Nuogaben und Kreisd-Einnahmen des Regierungs- 
bezirkeo von Cberfrankien für das Jahr 1897. 
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag etrag 
4 
I. Abschnitt. 
Kreis- Ausgaben. 
J. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen 14 726 40 
Summa Cap. •+ fl I 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 3250— 
2 Diäten und Neisekosten der *! Mitglieder des Landruth-, 
Ausschusses 300— 
3|Regiekosten 1000— 
— Er n 4550 — 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 10 264 29 
b) aus der Kreisschuldotation 16 31557 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
— 4— — — 
Tit 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1361 einschlüssig der früheren Kongrual-= 
Ergänzungs-Zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) 117 490 79 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 141 001 32 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 KX an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowic an die weltlichen Lehrerinnen einschlüssig 
der Verweseriunen und Dlsalesteriuen 41 850 AKN. – — - 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds: 
an) in den in Art. 3 — Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes be- 
zeichneten Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 
850 M., der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680./K 69 65713 
  
  
  
 
	        
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