Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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6. Dem vom Landrathe in der Sitzung vom 17. November 1896 beschlossenen Ent- 
wurfe der Satzungen der Kreis-Irrenanstalt für Mittelfranken zu Erlangen ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
Auch die übrigen Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Verhältnisse der Kreisirren- 
anstalt erhalten hiemit Unsere Genehmigung, die Verwendung eines Betrages von 38 475 — 
80 J aus dem Getreidemagazinsfond für die Erweiterungsbauten unter der Voraussetzung, 
daß die Refundirung dieses Betrages erfolgt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben 
gerne Unsere Anerkennung für seine eifrige und umsichtige Förderung aller Kreisinteressen 
und die Versicherung Unserer Huld und Gnade aus. 
München, den 4. April 1897. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. rhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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