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Gewichtsstücke zu 2 Kilogramm, bei welchen die Höhe des Cylinders kleiner
ist als der Durchmesser;
Gewichtsstücke von 200 Gramm bis 1 Gramm, bei welchen die Höhe des
Cylinders die Hälfte des Durchmessers nicht übersteigt.
l. Gewichtsstücke,
welche mit der Bezeichung K. C, D, C (für Centigramm),
oder Dekagramm versehen sind, sowie Gewichtsstücke zu 50 Kilogramm,
welche in irgend einer Weise nach Zentuer oder Pfund bezeichnet sind.
L. Waagen, welche in der Angabe der größten zulässigen Last oder in den Skalen-
angaben eine Bezeichnung nach Zentner oder Pfund, oder die Bezeichnung K oder □
tragen.
Die übrigen in § 1 und 2 der Bekanntmachung vom 1. August 1885 bezeichneten
Maase, Meßwerkzeuge, Gewichte und Waagen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen
von der Wiederholung der Aichung ausgeschlossen sind, können bis auf Weiteres der
periodischen Nachaichung unterworfen werden.
München, den 15. Jannar 1897.
fgl. Normal· Aichungs · Kommission.
Dr. Zeulmann.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben mit Allerhöchster Entschließung vom
31. Dezember 1896 zu bestimmen geruht,
daß dem Reichsrathe Grafen Franz Karl zu
Ortenburg, Sekondlientenant à la suite des
k. preußischen 3. Garde-Ulanen-Regiments, bei
jeweiligem Erscheinen am Königlichen Hofe sein
Rang als Chef des standesherrlichen Hauses
der Grafen zu Ortenburg zuerkannt werde:
ferner haben Sich Seine Königliche
Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs
Bayern Verweser, allergnädigst bewogen ge-
funden,
unter'n 6 Jannar ds. Is. der Gemahlin
desk. Kammerjunkers und Bezirksamts-Assessors
in Miesbach, Alexander Freiherrn von
Moreau, und
unter'm 11. Jannar ds. Is. der Gemahlin
des k. Kammerjunkers und Sekondlientenants
im 1. Infanterie-Regiment, Walther Frei-
herrn von Ruffin,
den allerunterthänigst erbetenen Hofzutritt zu
verleihen,
unter'n Z. Jannar ds. Is. den Rittmeister
im 1. schweren Reiter-Negiment, Haus Frei-
herrn von Gumppenberg-Pöttmeß-Ober-
brennberg, auf sein allerunterthänigstes
Ansuchen zum Königlichen Kämmerer zu er-
neunen.