Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

2. 
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Gewichtsstücke zu 2 Kilogramm, bei welchen die Höhe des Cylinders kleiner 
ist als der Durchmesser; 
Gewichtsstücke von 200 Gramm bis 1 Gramm, bei welchen die Höhe des 
Cylinders die Hälfte des Durchmessers nicht übersteigt. 
l. Gewichtsstücke, 
welche mit der Bezeichung K. C, D, C (für Centigramm), 
oder Dekagramm versehen sind, sowie Gewichtsstücke zu 50 Kilogramm, 
welche in irgend einer Weise nach Zentuer oder Pfund bezeichnet sind. 
L. Waagen, welche in der Angabe der größten zulässigen Last oder in den Skalen- 
angaben eine Bezeichnung nach Zentner oder Pfund, oder die Bezeichnung K oder □ 
tragen. 
Die übrigen in § 1 und 2 der Bekanntmachung vom 1. August 1885 bezeichneten 
Maase, Meßwerkzeuge, Gewichte und Waagen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen 
von der Wiederholung der Aichung ausgeschlossen sind, können bis auf Weiteres der 
periodischen Nachaichung unterworfen werden. 
München, den 15. Jannar 1897. 
fgl. Normal· Aichungs · Kommission. 
Dr. Zeulmann. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des fönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
31. Dezember 1896 zu bestimmen geruht, 
daß dem Reichsrathe Grafen Franz Karl zu 
Ortenburg, Sekondlientenant à la suite des 
k. preußischen 3. Garde-Ulanen-Regiments, bei 
jeweiligem Erscheinen am Königlichen Hofe sein 
Rang als Chef des standesherrlichen Hauses 
der Grafen zu Ortenburg zuerkannt werde: 
ferner haben Sich Seine Königliche 
Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs 
Bayern Verweser, allergnädigst bewogen ge- 
funden, 
unter'n 6 Jannar ds. Is. der Gemahlin 
desk. Kammerjunkers und Bezirksamts-Assessors 
in Miesbach, Alexander Freiherrn von 
Moreau, und 
unter'm 11. Jannar ds. Is. der Gemahlin 
des k. Kammerjunkers und Sekondlientenants 
im 1. Infanterie-Regiment, Walther Frei- 
herrn von Ruffin, 
den allerunterthänigst erbetenen Hofzutritt zu 
verleihen, 
unter'n Z. Jannar ds. Is. den Rittmeister 
im 1. schweren Reiter-Negiment, Haus Frei- 
herrn von Gumppenberg-Pöttmeß-Ober- 
brennberg, auf sein allerunterthänigstes 
Ansuchen zum Königlichen Kämmerer zu er- 
neunen.
	        
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