Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
Bezeichunng der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungem 
  
Hinter Ziffer 5 ist einzufügen: 
5##. Preußische Central-Genossenschafts- 
kasse: 
Sekretlär. 
Au Stelle der Ziffern 6 und § ist zu setzen: 
6. Direktion für die Verwaltung der 
direkten Stenern zu Berlin: 
Sekretäre. 
Buchalter. 
Kreiskasse zu Franksurt a. M. 
Buchhalter. 
6□ 
Bei Zisser 10: 
Verwaltung der indirekten Stenern 
littr. c ist der letzte Absatz in Spalie 1 
„Assistenten beiden Provinzial-Steuer- 
birektionen, nicht aber bei den Erb- 
schaftssteuerämtern“ 
zu streichen. 
alternirend, d. h. 
zwischen Militär- 
und Civilanwärter 
abwechselnd. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
Präsident der Prenßi- 
schen Central-Genos- 
senschaftskasse. 
Regierung zu Wies- 
baden. 
V. Ministerium für Haudel und Gewerbe. 
Bei Ziffer 22: 
Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung 
ist statt Absatz 1 bis 3 zu setzen: 
* Sekretäre und Buchhalter bei den 
Oberbergämtern und bei der Berg- 
werksdirektion zu Saarbrücken, 
*Faktoren, Schichtmeister und Sekre- 
täre bei den staatlichen Berg-, 
Hütten= und Salzwerken, einschließ- 
lich der Centralverwaltung der 
Steinkohlenbergwerke König und 
Königin Luise zu Zabrze, 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Dasjenige Oberberg= 
amt, in dessen Bezirk 
die Stelle zubesetzen ist. 
  
Die Stiellen der Sekretäre 
Nevierdienstes besetzt.
	        
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