Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär= 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbchalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Revierbürean-Assistenten, Nevier- 
büreau-Diätarien bei sämmtlichen 
Verwaltungsstellen und im Revier- 
dienste, 
*Verwaltungsbeamte bei der geologi- 
schen Landesanstalt und Berg- 
akademie zu Berlin, soweit für sie 
eine besondere technische oder wissen- 
schaftliche Vorbildungnichterfordert 
wird. 
Bei Ziffer 1: 
Gerichte und Staatsanwaltschaften 
ist statt Absatz 2 und 3 zu setzen: 
Etatsmäßige Gerichtsschreibergehülfen 
bei den Landgerichten und den Amts- 
gerichten, sowie etatsmäßige Assi- 
stenten bei den Staatsanwaltschaften 
der Landgerichte und der Amtsgerichte, 
Dültarische Gerichtsschreibergehülfen 
bei den Landgerichten und den Amts- 
berichten, sowie diätarische Assistenten 
ei den Staatsanwaltschaften der 
Landgerichte und der Amtsgerichte. 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
  
sämmtlich, mit Aus- 
nahme derjenigen 
Stellen, welche für 
Dolmetscher be- 
stimmt und für wel- 
che als Dolmetscher 
befähigte Civilan= 
wärter vorhanden 
ind. 
zu einem Fünfiel. 
  
Dasjenige Oberberg- 
amt, in dessen Bezirk 
die Stellezu besetzen ist. 
  
VI. Justizministerinm. 
Oberlandesgerichts- 
Präsident und Ober- 
staatsamwalt des Be- 
zirks. 
  
VII. Ministerium des Junern. 
Bei Ziffer 22 
Polizei -Präsidium zu Berlin und 
Polizei-Direktion zu Charlottenburg 
ist statt Absatz 1 zu setzen: 
Büreau= und Kassenbeamte (Polizei- 
sekretäre, Oberbuchhalter, Kassirer 
und Buchhalter, Büreanuassistenten 
beim Einwohner-Meldeamt). 
mindriten die eine Pälste. 
unter Anrechnung der von 
er Besetung mu Mi 
luäranwärtern aursac 
  
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Hätjte 
Polbel, Präsident zu 
Berlin. 
  
  
Die Stellen erganzen jich 
aus cceignelen ciats 
mäßtinen Bürcaubcamten 
derLberbernamtsbezirke. 
Aeltere befähigte Mi- 
litäranwärter haben 
auch für die Dol- 
metscherstellen den 
Vorrang.
	        
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