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für Civilsachen an die k. Bank betreffend (Gesetz= und Verordn.-Bl. S. 601), wird zur
allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Jannar 1898 an die Besorgung des gericht-
lichen Depositenwesens für das k. Amtsgericht München 1 Abtheilung B für Civilsachen auf
Grund des Art. 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes vom 23. Febrnar 1879 zum Reichs-
Gerichtsverfassungsgesetze und des § 29 der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 8. Sep-
tember 1879, die Behandlung des Depositenwesens bei den Gerichten in den rechtsrheinischen
Landestheilen betreffend, dem bei der k. Filialbank München errichteten Depositenbuirean
übertragen ist.
Im Hinblick auf den § 4 der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1882 ergeht die
Weisung, die für das k. Amtsgericht München 1 Abtheilung B für Civilsachen bestimmten
Sendungen von Geldern oder Werthpapieren — mit Ausnahme derjenigen, die keinen
Gegenstand der gerichtlichen Hinterlegung bilden, insbesondere der an die amtsgerichtliche
Gerichtsschreiberei geschuldeten Gebühren und Anslagen (§ 76 Abs. 2 der Depositenordnung,
Gesetz- u. Verordn.-Bl. 1879 S. 1115) — künftig an das Depositenbureau der k. Filial=
bank München unter Angabe der Rechtssache, zu der die Sendung gehört, zu richten und
von der Absendung gleichzeitig dem Gerichte Nachricht zu geben.
München, den 1. Dezember 1897.
Or Frhr. von Riedel. Dr. frhr. von Ceonrod.
Staatsdienst--Machricht.
Im Namen SLeiner Mojestät des Königs.
langjährigen, mit Treue und Hingebung ge-
leisteten Dienste den Verdienstorden vom heil.
Michael II. Klasse mit Stern zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
Ordens-Verleihungen.
den Staatsrath im ordentlichen Dienste, August
von Eisenhart, seiner allerunterthänigsten
Bitte entsprechend, vom 1. Dezember ds. Is.
an auf Grund des § 22 Lit. B und C der
IX. Beilage zur Verfassungsurkunde unter Ein-
reihung in die Zahl der Staatsräthe im außer-
ordentlichen Dienste in den wohloverdienten
definitiven Ruhestand treten zu lassen und
demselben in wohlgefälliger Anerkennung seiner
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 16. Oktober ds. Is dem Geschäfts-
träger der französischen Republik bei der königlich
bayerischen Regierung, Minister Gustav von
Contouly, den Verdienstorden vom heiligen
Michael I. Klasse, und