Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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für Civilsachen an die k. Bank betreffend (Gesetz= und Verordn.-Bl. S. 601), wird zur 
allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 1. Jannar 1898 an die Besorgung des gericht- 
lichen Depositenwesens für das k. Amtsgericht München 1 Abtheilung B für Civilsachen auf 
Grund des Art. 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes vom 23. Febrnar 1879 zum Reichs- 
Gerichtsverfassungsgesetze und des § 29 der Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 8. Sep- 
tember 1879, die Behandlung des Depositenwesens bei den Gerichten in den rechtsrheinischen 
Landestheilen betreffend, dem bei der k. Filialbank München errichteten Depositenbuirean 
übertragen ist. 
Im Hinblick auf den § 4 der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1882 ergeht die 
Weisung, die für das k. Amtsgericht München 1 Abtheilung B für Civilsachen bestimmten 
Sendungen von Geldern oder Werthpapieren — mit Ausnahme derjenigen, die keinen 
Gegenstand der gerichtlichen Hinterlegung bilden, insbesondere der an die amtsgerichtliche 
Gerichtsschreiberei geschuldeten Gebühren und Anslagen (§ 76 Abs. 2 der Depositenordnung, 
Gesetz- u. Verordn.-Bl. 1879 S. 1115) — künftig an das Depositenbureau der k. Filial= 
bank München unter Angabe der Rechtssache, zu der die Sendung gehört, zu richten und 
von der Absendung gleichzeitig dem Gerichte Nachricht zu geben. 
München, den 1. Dezember 1897. 
Or Frhr. von Riedel. Dr. frhr. von Ceonrod. 
Staatsdienst--Machricht. 
Im Namen SLeiner Mojestät des Königs. 
  
langjährigen, mit Treue und Hingebung ge- 
leisteten Dienste den Verdienstorden vom heil. 
Michael II. Klasse mit Stern zu verleihen. 
  
  
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
Ordens-Verleihungen. 
den Staatsrath im ordentlichen Dienste, August 
von Eisenhart, seiner allerunterthänigsten 
Bitte entsprechend, vom 1. Dezember ds. Is. 
an auf Grund des § 22 Lit. B und C der 
IX. Beilage zur Verfassungsurkunde unter Ein- 
reihung in die Zahl der Staatsräthe im außer- 
ordentlichen Dienste in den wohloverdienten 
definitiven Ruhestand treten zu lassen und 
demselben in wohlgefälliger Anerkennung seiner 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 16. Oktober ds. Is dem Geschäfts- 
träger der französischen Republik bei der königlich 
bayerischen Regierung, Minister Gustav von 
Contouly, den Verdienstorden vom heiligen 
Michael I. Klasse, und
	        
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