Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Formular V. 
  
Bemerkungen. 
I. In die Liste für Erstimpfungen sind aufzunehmen: 
1. 
2. 
3. 
die aus der vorjährigen Liste für Erstimpfungen zu übertragenden, in Spalte 28 derselben vermerkten 
Erstimpfpflichtigen; 
sämmtliche während des vorhergehenden Kalenderjahrs geborenen und am Schlusse desselben im Impf- 
bezirke lebenden Kinder, gleichviel ob dieselben während des vorhergehenden Kalenderjahrs bereits geimpft 
worden sind oder nicht; 
die während des laufenden Kalenderjahrs aus anderen Impfbezirken zugezogenen und als noch nicht mit 
Erfolg geimpft überwiesenen, im vorhergehenden Kalenderjahre geborenen Kinder. 
II. In Spalte 8 ist einzutragen: 
III. 
IV. 
1. 
bei Impfung mit Thierlymphe ist der Name derjenigen Anstalt oder derjenigen Privatperson einzutragen, 
von welcher das zur Impfung benutzte Thier oder die aufbewahrte Lymphe bezogen wurde; 
2. bei Impfung mit Menschenlymphe von Körper zu Körper der Vor= und Zuname des Abimpflinges; 
3. bei Impfung mit aufbewahrter Menschenlymphe der Name derjeuigen Austalt oder desjenigen Impf- 
arztes, von welchem die Lymphe bezogen wurde. Hatte der eintragende Impfarzt die in aufbewahrtem 
Zustande gebrauchte Lymphe von einem einzelnen Kinde entnommen, so ist der Name dieses Kindes ein- 
zutragen; hatte er sie von mehreren Kindern entnommen und gemischt aufbewahrt, so ist der Name des 
Impfarztes selbst in diese Spalte einzutragen. 
In der Spalte 28 sind zu vermerken: 
1. 
2. 
Die Erstimpfung hat als erfolgreich zu gelten, 
alle nicht zur Nachschau vorgestellten und daher in Spalte 15 mit „Nein“ verzeichneten Kinder; 
alle zum 1. und 2. Male aber nicht zum 3. Male ohne Erfolg geimpften Kinder (entnehmbar aus den 
Spalten 6 und 16); 
alle auf Grund ärztlichen Zeugnisses zurückgestellten (Spalte 23) sowie alle nicht auffindbaren (Spalte 20) 
oder der Impfung vorschriftswidrig entzogenen (Spalte 24) Kinder. 
wenn mindestens eine Pustel zur regelmäßigen Entwickelung 
gekommen ist. 
Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg schon die Bildung von Ruötchen beziehungsweise 
Bläschen 
an den Imnpfstellen. 
Ciste der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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