Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

1075 
eseh und Verordnungs-Flatt 
für das 
Königreich Bayern. 
62. 
München, den 28. Dezember 1899. 
    
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 16. Dezember 1899, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend. 
— —ffl —ffl — — — — —— ——— — — — — — — — 
  
  
Nr. 811311 
Bekanntmachung, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die mit Bekanntmachung des Reichs 
kanzlers vom 26. Oktober 1899 veröffentlichte Eisenbahn-Verkehrsordnung Reichggesetzblatt 
Nr. 41) vom 1. Januar 1900 an auch auf den bayerischen Eisenbahnen unter den nach 
bezeichneten Vorbehalten zur Einführung gebracht werde: 
1. Absatz 2 der Eingangsbestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung findet für die 
Eisenbahnen Bayerns keine Anwendung. 
2. Dem k. Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Aeußern steht ausschließlich zu: 
a) die Bewilligung abweichender Bestimmungen für Nebenbahnen, sowie solcher ab- 
weichender Bestimmungen, welche durch die Eigenart der Betriebsverhältnisse bedingt 
erscheinen, gemäß Abs. 3 der Eingangsbestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung; 
b) die Genehmigung von Tarifbestimmungen, nach welchen gemäß § 21 Abs. 4 der 
Eisenbahn-Verkehrsordnung von einem Zuschlag aus Billigkeitsgründen abzusehen ist 
oder andere Zuschläge als die in § 21 Abs. 2 erwähnten erhoben werden sollen; 
171
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.