Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

Schuldverschreibungen— Steuerwesen. 15 
Schuldverschreibungen. 
— — von 4%i#gen Schuldverschreibungen 
Stadtgemeinde Landau i. Pf. 90. 
— — von 3½/2%%igen Schuldverschreibungen durch die 
Stadtgemeinde Neu-Ulm. 125. 
— — von 40%igen Schuldverschreibungen durch die 
Stadtgemeinde Kaiserslautern. 267. 
— — von 4oseigen Schuldverschreibungen durch die 
Stadtgemeinde Frankenthal. 267. 
— — von 4%% igen Schuldverschreibungen durch die 
Stadtgemeinde Pirmasens. 298. 
— — von 3½ % igen Schuldverschreibungen durch die 
Stadtgemeinde München. 368. 
— — von 3½20/igen Pfandbriefen durch die Pfälzische 
Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. 429; 
von 4% igen Pfandbriefen. 989. 
— — von 4 u%igen Schuldverschreibungen durch die 
Stadtgemeinde Nürnberg. 430. 
— — von 3½ % igen verloosbaren und unverloosbaren 
Pfandbriefen der bayerischen Hypotheken= und 
Wechselbank. 431. 
— von 4 %igen Schuldverschreibungen durch die 
Aktiengesellschaft der pfälzischen Ludwigsbahn. 485. 
— — von B0%igen Schuldverschreibungen durch die Aktien- 
gesellschaft „Haus für Handel und Gewerbe in 
München“. 4327. 
— — von 4oigen Schuldverschreibungen durch dic Stadt- 
gemeinde Landau. 443. 
— — von 40%igen Schuldverschreibungen durch die Stadt- 
gemeinde Zweibrücken. 831. 
— von 4% igen Schuldverschreibungen durch die Stadt- 
gemeinde Lindau. 843. 
— — von 40% igen Pfandbriefen durch die bayerische 
Vereinsbank. 886. 
— — von 40/%igen Pfandbriefen durch die bayerische 
Handelsbank 987. 
— — von 4½ % igen Schuldverschreibungen durch die 
Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation in 
Aschaffen burg. 989. 
— — von 4 o%igen Schuldverschreibungen durch die 
durch die 
Stadtgemeinde Deggendorf. 1250. 
Schweinepest. . . « 
Schweineseuche. Siehe „Viehseuchen. 
Serbien. Königl. Consulat in Ludwigshafen 
asRh. 822. 
Seuchen. Siehe „UViehseuchen“. 
Sicherungsmaßregeln beim Tode eines Be- 
amten. Beil. z. Landt.-Absch. S. 28. — 
Königl. Allerh. Verordnung. 1018. 
Signalordnung für die Eisenbahnen Bayerns; 
Abänderungen. 59. 
Spanien. Consulat in Nürnberg. 838. 
Sparkassen, öffentliche. Neugesetzliche Rege- 
lung. Beil. z. Landt.-Absch. S. 28. 
— Anlegung von Mündelgeld bei Sparkassen; 
Zuständigkeit. 1233. 
— — bei den bayer. gemeindlichen und distriktiven 
Sparkassen 2c. 1239. 
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände der 
Armee und Marine. Siehe „Militärwesen“. 
Staatsbeihilfe für die durch die Hochwasser 
(1899) Geschädigten; Gesetz. 1005. 
Staatsdienst-Nachrichten. 15. 143. 268. 
443—444. 990. 1002. 
Staatseisenbahnen. Siehe „Eisenbahnen“. 
Staatsforstwesen. Siehe „Forstwesen“. 
Staats--Schuldentilgungs-Kommission; 
Wahl der Landtags-Kommissäre hiefür. 878. 
Standesberrn. Gesetz, die Ablösung der 
Steuer-, Umlagen= und Zollfreiheit der Stan- 
desherrn betr. Beil. z. Landt.-Absch. S. 225. 
Standesregister; Vermerke über Namens- 
änderungen. 1246. « 
Statistik-(Aushebungs.). 327. 
Stempelsteuer. Abänderung der Ausführungs 
vorschriften zum Reichsstempelgesetze. 138. — 
Herstellung der Verwendungsvermerke mittelst 
Schreibmaschine oder durch Stempelaufdruck. 
138. 
— Entwerthung von Wechselstempelmarken. 1047. 
Steuerfreiheit der Standesherrn; hier Ab- 
lösung. Siehe „Steuerwesen“. 
Steuerwesen. 
— Gesetz, die Ablösung der Steuer-, Umlagen- und 
Zollfreiheit der Standesherren betr. Beil. z. Landt.= 
Absch. S. 225. 
— Gesetz, die Einkommensteuer betr. Beil. z. Landt.= 
Absch. S. 227. 
— — Vollzugsvorschriften hiezu; Bekanntmachung vom 
10. August 1899. 525. · 
— Gesetz, die Kapitalrentensteuer betr. Beil. z. Landt.= 
Absch. S. 259.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.