Schuldverschreibungen— Steuerwesen. 15
Schuldverschreibungen.
— — von 4%i#gen Schuldverschreibungen
Stadtgemeinde Landau i. Pf. 90.
— — von 3½/2%%igen Schuldverschreibungen durch die
Stadtgemeinde Neu-Ulm. 125.
— — von 40%igen Schuldverschreibungen durch die
Stadtgemeinde Kaiserslautern. 267.
— — von 4oseigen Schuldverschreibungen durch die
Stadtgemeinde Frankenthal. 267.
— — von 4%% igen Schuldverschreibungen durch die
Stadtgemeinde Pirmasens. 298.
— — von 3½ % igen Schuldverschreibungen durch die
Stadtgemeinde München. 368.
— — von 3½20/igen Pfandbriefen durch die Pfälzische
Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. 429;
von 4% igen Pfandbriefen. 989.
— — von 4 u%igen Schuldverschreibungen durch die
Stadtgemeinde Nürnberg. 430.
— — von 3½ % igen verloosbaren und unverloosbaren
Pfandbriefen der bayerischen Hypotheken= und
Wechselbank. 431.
— von 4 %igen Schuldverschreibungen durch die
Aktiengesellschaft der pfälzischen Ludwigsbahn. 485.
— — von B0%igen Schuldverschreibungen durch die Aktien-
gesellschaft „Haus für Handel und Gewerbe in
München“. 4327.
— — von 4oigen Schuldverschreibungen durch dic Stadt-
gemeinde Landau. 443.
— — von 40%igen Schuldverschreibungen durch die Stadt-
gemeinde Zweibrücken. 831.
— von 4% igen Schuldverschreibungen durch die Stadt-
gemeinde Lindau. 843.
— — von 40% igen Pfandbriefen durch die bayerische
Vereinsbank. 886.
— — von 40/%igen Pfandbriefen durch die bayerische
Handelsbank 987.
— — von 4½ % igen Schuldverschreibungen durch die
Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation in
Aschaffen burg. 989.
— — von 4 o%igen Schuldverschreibungen durch die
durch die
Stadtgemeinde Deggendorf. 1250.
Schweinepest. . . «
Schweineseuche. Siehe „Viehseuchen.
Serbien. Königl. Consulat in Ludwigshafen
asRh. 822.
Seuchen. Siehe „UViehseuchen“.
Sicherungsmaßregeln beim Tode eines Be-
amten. Beil. z. Landt.-Absch. S. 28. —
Königl. Allerh. Verordnung. 1018.
Signalordnung für die Eisenbahnen Bayerns;
Abänderungen. 59.
Spanien. Consulat in Nürnberg. 838.
Sparkassen, öffentliche. Neugesetzliche Rege-
lung. Beil. z. Landt.-Absch. S. 28.
— Anlegung von Mündelgeld bei Sparkassen;
Zuständigkeit. 1233.
— — bei den bayer. gemeindlichen und distriktiven
Sparkassen 2c. 1239.
Sprengstoffe und Munitionsgegenstände der
Armee und Marine. Siehe „Militärwesen“.
Staatsbeihilfe für die durch die Hochwasser
(1899) Geschädigten; Gesetz. 1005.
Staatsdienst-Nachrichten. 15. 143. 268.
443—444. 990. 1002.
Staatseisenbahnen. Siehe „Eisenbahnen“.
Staatsforstwesen. Siehe „Forstwesen“.
Staats--Schuldentilgungs-Kommission;
Wahl der Landtags-Kommissäre hiefür. 878.
Standesberrn. Gesetz, die Ablösung der
Steuer-, Umlagen= und Zollfreiheit der Stan-
desherrn betr. Beil. z. Landt.-Absch. S. 225.
Standesregister; Vermerke über Namens-
änderungen. 1246. «
Statistik-(Aushebungs.). 327.
Stempelsteuer. Abänderung der Ausführungs
vorschriften zum Reichsstempelgesetze. 138. —
Herstellung der Verwendungsvermerke mittelst
Schreibmaschine oder durch Stempelaufdruck.
138.
— Entwerthung von Wechselstempelmarken. 1047.
Steuerfreiheit der Standesherrn; hier Ab-
lösung. Siehe „Steuerwesen“.
Steuerwesen.
— Gesetz, die Ablösung der Steuer-, Umlagen- und
Zollfreiheit der Standesherren betr. Beil. z. Landt.=
Absch. S. 225.
— Gesetz, die Einkommensteuer betr. Beil. z. Landt.=
Absch. S. 227.
— — Vollzugsvorschriften hiezu; Bekanntmachung vom
10. August 1899. 525. ·
— Gesetz, die Kapitalrentensteuer betr. Beil. z. Landt.=
Absch. S. 259.