Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

355 
  
  
  
  
  
  
gfd Normalaulage Letriebsanlage 
" ezeichnung der Gewerbe 3 und 
Nr. aflbeglB HLGemerkungen 
M M MM 
124% Beinknopffabriken, Beinwaarenfabriken. 18 30 60 100 Für jeden Gehilfen und Arbeiter 
ohne Unterschied der Betrag von 
3 & 60 74. 
125Leder-= und Lederwaarenfabriken, auch boffer- 
und Sattlereifabriken. .. .183060·100FüriedenGehilfcnunt-Arbeiter 
, ohne Unterschied der Betrag von 
In gleicher Weise sind zu besteuern: l 3«604. 
Gerbereifabriken; i 
Hosenträgerfabriken; « s 
Peitschenfabriken; 
Portfeuillefabriken; 
Treibriemenfabriken. 
126 Gummiwaarenfabriken. 18 30 100 260 Für jeden Gehilfen und Arbeiter 
« ohne Unterschied der Betrag von 
3 4 60 J. 
127|Bürsten= und Pinselfabriken 18 30 100 250Für jeden Gehilfen und Arbeiter 
128 
  
In gleicher Weise sind zu besteuern: 
Borstenfabriken; 
Kardätschenfabriken; 
Fabriken für Roßhaar= und Seegrasbereitung. 
VII. Industrie der Nahrungs- und Genupßmittel. 
Fabriken für künstliche Mineralwässer 
In gleicher Weise sind zu besteuern: 
Chocoladefabriken; 
Essigfabriken; 
Fleischextraktfabriken ; 
Hopfenbereitungsanstalten; 
Kaffeebrennereien im Großbetriebe; 
Oblatenfabriken; 
Obstkeltereien, größere Unternehmungen für 
Obstwein- und Obstschaumweinbereitung; 
Senffabriken, Mostrichfabriken; 
Teigwaaren-, Maccaroni-, Nudel-Fabriken; 
Trebertrockenanstalten. 
  
  
  
18 
  
  
  
ohne Unterschied der Betrag von 
3 4& 60 J. 
Betriebsanlage nach Art. 7. 
Bei Verbindung des Betriebs 
der Chocoladefabriken mit Kon- 
ditoreiwaarenfabriken oder Leb- 
kuchenfabriken ist die in Tar.-Nr. 
130b bezw. 133 bestimmte Nor- 
malanlage, bei Verbindung des 
Betriebs der Essigfabriken mit 
Hefen= oder Liqueurfabriken die 
in Tar.-Nr. 130 à bezw. 131 a 
bestimmte Normalanlage in An- 
wendung zu bringen. 
477
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.