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gfd Normalanlage Betriebsanlage
“ Grzeichnung der Gewerbe 57 und
Nr. ab f Lemerkungen
A M M M
131 Süßweinfabriken (Unternehmungen, welche «
ihre Weinfabrikation ausschließlich auf
die Herstellung nachfolgend genannter
südländischer Süßweine aus Naturwein be-
schränken, nämlich: Malaga, Madeira,
Muskat---Lunel, Xeres und Rousillon) 18 30 100 250|Betriebsanlage nach Art. 7.
132|Brodfabriken, Dampfbäckereien 18 30 60 250 Betriebsanlage nach Art. 7.
133Lebkuchenfabriken, Lebkuchen- und d5 Chocolade- —
fabriken . 18 30 100 180 Betriebsanlage nach Art. 7.
134bakfabriken, und zwar: 6
« l jeden Gehilfen und Arbeiter
) Brasiltabakfabriten 9 1r5 I 30 * h der Betrag von
b) Rauchtabakfabriken, Cigarren— und Ci- 3 4602
garettenfabriken 18 30 100 180 Wie vor.
c) Schnupftabakfabriken — mit zin · .
derBrasiltabakfabuken-... 18 30 100|180Betriebsanlage nach Art. 7.
d) Rauch= und Schmpftabakfabriken im ½½
vereinigten Betriebe . 18s30;100180BetriebsanlagettachArt.7.
l
leZuckerfabrtken Zuckcrramneuen Runkelruben-
zuckerfabriken .118 60 100 250 Betriebsanlage nach Art. 7.
136 Die gewerbsmäßige Darstellung von Wein aus 6 "
getrockneten Weinbeeren, von Tresterwein,
ee und sonstigem künstlichen Wein .
einschließlich der Mouillage, insoweit der I , .
Betrtcbmchtuntchaer131bfallt— Bei Bemessung der Betriebsanlage
— — 120
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ist für jeden der ersten 200 Hekto-
liter des Erzeugnisses ein Betrag
von 3 4, für jeden der nächsten
100 Pcktoliter ein Betrag von
4 M und für jeden der folgenden
Hektoliter ein Betrag von 5 4#
in Ansatz zu bringen. Die Hekto-
literzahl kann im Zweifel nach
dem Stande der letztmals vor-
genommenen amtlichen Besich-
tigung der Geschäfts- und Keller-
räume festgesetzt werden. — Der
von dem Produzenten für die
eigene Haushaltung und zur Ver-
abreichung an seine ständigen oder
unständigen Arbeiter hergestellte
Trester= oder Hefenwein bleibt