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2. Die vom Landrathe beschlossene Willigung der Mittel für die Aufstellung eines
Verwesers an der Kreistaubstummenanstalt in Frankenthal haben Wir bereits genehmigt
und verweisen Wir hiewegen auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für
Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 12. Dezember v. Is. Nr. 21777.
3. Bezüglich des vom Landrathe neuerdings gefaßten Beschlusses, daß die beiden Kreis-
lateinschulen Frankenthal und Grünstadt zu Gemeindeanstalten erklärt werden sollen, wird
auf Absatz IV Ziffer 1 des Abschiedes für den Landrath der Pfalz vom 5. Juli 1898
hingewiesen.
4. Wir genehmigen den Beschluß, wornach die Kreisregierung ermächtigt sein soll,
im Herbste 1899 im Bedarfsfalle einen Parallelkurs an der Kreisbaugewerkschule in Kaisers-
lautern zu errichten und die hiefür nothwendigen Mittel aus der allgemeinen Kreisreserve
zu entnehmen, und werden die Bitte des Landrathes um Erhöhung des bisherigen Central-
fondzuschusses in Erwägung ziehen.
5. Zu der Neubewilligung eines Betrages für Hebung des Unterrichtes in den weib-
lichen Handarbeiten, desgleichen zu der Erhöhung der seitherigen Willigungen für Förderung
des Fortbildungswesens des Volksschullehrerpersonales ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
6. Der Beschluß des Landrathes über Bereitstellung der Pensionsbezüge für den von
Uns seiner Bitte entsprechend vom 1. Juli 1898 ab in den dauernden Ruhestand ver-
setzten Kreisschulinspektor Friedrich Lehmann wird genehmigt.
7. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Rektor der Industrieschule Kaiserslautern für
die Leitung der Kreisrealschule eine Funktionsremuneration von 900 —X nebst freier Dienst-
wohnung zu gewähren, haben Wir bereits unter dem 10. Dezember 1898 Unsere Ge-
nehmigung ertheilt. Wir genehmigen ferner auch die Bewilligung eines ständigen Jahres-
beitrages von 3000 M. zum Exigenzetat der Industrieschule Kaiserslautern und haben dem-
gemäß die Absetzung des bisherigen Gehaltes des Rektors der Kreisrealschule aus dem
Etat dieser Anstalt verfügt.
8. Der Landrath hat die Mittel zur Errichtung einer eigenen Reallehrerstelle für den
protestantischen Religionsunterricht an der Kreisrealschule in Kaiserslautern zur Verfügung
gestellt. Wir genehmigen diesen Beschluß. Die Kreisregierung wird die weiter veranlaßten
Anträge stellen.
9. Den neuen Satzungen der Kreisackerbauschule Kaiserslautern ertheilen Wir nach
den Anträgen des Landrathes Unsere Genehmigung.
10 Der vom Landrathe beschlossenen Erhöhung der Zuschüsse für die landwirth-
schaftlichen Winterschulen und dem Beschlusse des Landrathes, wodurch für Stipendien an
Volksschullehrer zum Besuche der Akademie für Landwirthschaft und Brauerei 3u. Weihen-