Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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stephan und für Stipendien zum Besuche der an der Gartenbauschule dortselbst stattfindenden 
Obstbaukurse je der Betrag von 500 .X zur Verfügung gestellt wurde, ertheilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
11. Wir genehmigen die Zusatzbestimmung zu § 3 Absatz 2 der Satzungen des 
Vereines für Unterstützungen dienstuntauglicher Schullehrer im Regierungsbezirke der Pfalz, 
durch welche auch den nichtpragmatisch angestellten Lehrern an den Waldbauschulen das 
Recht der Mitgliedschaft bei dem gesetzlichen Kreisunterstützungsvereine zugestanden wird. 
12. Den Beschlüssen des Landrathes bezüglich der Besoldung des Direktors der Kreis- 
kranken= und Pflegeanstalt Frankenthal und bezüglich der Verleihung pragmatischer Rechte 
an denselben haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt. Wir verweisen in dieser 
Beziehung auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 1898 
Nr. 25834. 
Auch die übrigen auf die genannte Anstalt und die auf die Kreisirrenanstalt Klingen- 
münster sich beziehenden Landrathsbeschlüsse werden genehmigt. 
13. Der vom Landrathe unterm 11. November v. Is. gefaßte Beschluß über die Ge- 
haltsverhältnisse des Kreiskulturingenieurs Franz Merl in Speyer hat Unsere Genehmigung 
bereits erhalten. Wir nehmen in dieser Beziehung auf die Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern vom 9. Jannar l. Is. Nr. 433 Bezug. 
14. Dem Beschlusse des Landrathes über die Gewährung erhöhter Zuschüsse zum 
weiteren Ausbau der landwirthschaftlichen Feldversuchsstation Kaiserslautern ertheilen Wir 
unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen verständnißvollen Fürsorge für Hebung des 
rationellen Feldbaues Unsere Genehmigung. 
15. Die auf die Rheindämme sich beziehenden Landrathsbeschlüsse werden genehmigt. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner 
opferwilligen, umsichtigen und verständnißvollen Förderung der Interessen des Kreises Unsere 
wohlgefällige Anerkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade. 
München, den 17. April 1899. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Erhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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