Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M 22. 267 
Nr. 8914. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Kaiserslautern betreffend 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestimmungen 
über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Allerhöchsten Ver- 
ordnung von gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) unter theilweiser 
Abänderung der Ministerial-Entschließung vom 19. November 1898 Nr. 21860 (Gesetz- 
und Verordnungsblatt S. 602) auf Grund des Beschlusses des Gemeinderaths Kaiserslautern 
vom 13. April 1899 und des staatsaufsichtlichen Beschlusses des k. Bezirksamts Kaiserslautern 
vom 19. April 1899 genehmigt, daß der Zinsfuß der von der Stadtgemeinde Kaiserslautern 
auszugebenden Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtbetrage von 1300 0004 
von 3½/2% auf 4% erhöht werde 
München, den 9. Mai 1899. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
  
  
Nr. 10021. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Frankenthal betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Hentigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestimmungen 
über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kal. Allerhöchsten Ver- 
ordnung vom gleichen Tage (Gesetz und Verordnungsblatt S. 174 und 185) der Stadt- 
gemeinde Frankenthal auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderaths und der Gemeinde- 
versammlung vom 1. und 10. Juli, 3. und 20. November 1898, dann vom 13. April 1899 
und des staatsaufsichtlichen Bescheides des k. Bezirksamts Frankenthal vom 26. April 1899 
die Genehmigung zur Ausgabe 4% iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt- 
nennwerthe von 1035000 M, und zwar: 
Lit. A 200 Stück zu je 2000 M, 
Lit. B 500 „ zu je 1000 J, 
Lit. C270 „ zu je 500 MA, 
halbjährig am 1. Mai und am 1. November verziuslich, ertheilt. 
München, den 14. Mai 1899. 
.# v. Feilitzsch. 
Frhr. u. Feilitzsch 46
	        
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