Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär— 
anwärter nicht aus— 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Unter Ziffer 3: 
Militär-Jutendanturen 
ist a) bei „Intendantur-Sekretäre“ und 
bei „Intendantur-Registratoren“ 
der Stern zu streichen; 
sind b) die Stellen der „Intendantur- 
Sekretariats-Assistenten“ und die 
der „Intendantur-Registratur- 
Assistenten“ zu streichen. 
Bei Ziffer 5: 
Generalstab 
kommt die Stelle des „Werkführers" in 
Wegfall und ist zu streichen. 
Ziffer 7: 
Bekleidung und Ansrüstung der Truppen 
erhält folgende Fassung: 
*Rendanten, 
Assistenten, 
Maschinisten und Heizer, 
Packmeister, 
Lagerdiener. 
Bei Ziffer 8: 
Garnisonsverwaltungs= und Serviswesen 
tritt als neue Stelle hinzu und ist nach 
„Kasernenwärter“ einzuschalten: 
Waldwärter, 
Nach Ziffer 8: 
ist einzuschalten als neue Ziffer: 
Za. Garnisonsbanwesen: 
Garnisonsbauschreiber. 
  
Kriegsministerium. 
l 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
  
 
	        
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