Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Ordens-Verleihung.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Känigs

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'm  16.  Juni  ds.  Is.  aller
gnädigst  bewogen  gefunden,  den  kgl.  Kämmerer,
Staatsrath  i.  o.  D.  und  Staateminister  der
Instiz,  Dr.  Leopold  Freiherrn  von  Leonrod,
zum  Kapitular  des  kgl.  Hausritterordens  vom
hl.  Hubertus  zu  ernennen.

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

—.....  —

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,

unter'm  16.  Juni  ds.  Is.  den  k.  Büchsenspannern
  Zoseph  Brutscher  und  Benedikt
Brandmaier,  sowie  dem  k.  Wagenhausgehilfen
  Adalbert  Pestalazzi  und  dem
k.  Schulreitknechte  Karl  Körner  für  die

ihnen  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem
Grostherzoge  von  Baden  verliehenen  Ordensauszeichnungen
  und  zwar  dem  Joseph  Brutscher
und  Benedikt  Brandmaier  für  die  groß
herzoglich  badische  goldene  Civilverdienstmedaille,
den##  Adalbert  Pestalazzi  und  Karl  Körner
für  die  groskherzoglich  badische  silberne  Civil
verdienstmedaille,

unter'm  23.  Juni  ds  Is.  demk.  Maschineriecdirektor
  bei  dem  k.  Hoftheater  Karl  Lantenschläger
  für  das  ihm  von  Seiner  Majestät
dem  Könige  von  Schweden  verliehene  Ritterkreuz
  II.  Klasse  des  kgl.  schwedischen  Wasa
Ordens  und

unter'm  25.  Juni  do.  Is.  dem  kgl.  Oofoffizianten
  Theodor  Hiernueis  und  dem
kgl.  Liorcediener  Joseph  Putz  für  die  ihnen
von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzoge
  von  Baden  verliehenen  Ordensauszeichuungen
  und  zwar  dem  Theodor  Hierneis
für  die  kleine  goldene  Verdienst.  Medaille,
dem  Joseph  Putz  für  die  silberne  Verdienst.
Medaille
die  Bewilligung  zur  Annahme
Tragen  zu  ertheilen.

und  zum