Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Grund einer zurückgelegten 40 jährigen Dienst- 
zeit gemäß der Bestimmung des § 2 li#. B 
der IX. Beilage zur Verfassungsurkunde in 
den bleibenden Ruhestand treten zu lassen und 
demselben bei diesem Anlasse in wohlgefälliger 
Anerkennung seiner langjährigen mit treuer 
Hingebunggeleisteten ausgezeichneten Dienste den 
Verdienstorden vom heiligen Michael II. Klasse 
mit Stern zu verleihen; 
2. den im Staatsministerium des kgl. Hauses 
und des Aeußern verwendeten Rath der General= 
direktion der k. Staatseisenbahnen, Heinrich 
Frauendorfer nach Maßgabe des Titels II 
§ 18 der Verfassungsurkunde zum Ober- 
regierungsrathe in dem genannten Staats- 
ministerium zu befördern; 
ferner unter'm 21. ds. Mts. den Geheimen 
Ministerial-Rechnungs-Commissär im Staats- 
ministerium des kgl. Hauses und des Aeußern, 
kgl. wirklichen Rath, Christian Röder, seinem 
allerunterthänigsten Ansuchen entsprechend, auf 
Grund der Vollendung des 70. Lebensjahres, 
gemäß § 22 lit. C der IX. Beilage zur 
Verfassungsurkunde, vom 1. Angust ds. Js. 
an in den bleibenden Ruhestand treten zu 
lassen und demselbem bei diesem Anlasse in huld- 
voller Anerkennung seiner vieljährigen mit Treue 
und Eifer geleisteten ersprießlichen Dienste den 
Verdienstorden vom heiligen Michael III. Klasse 
zu verleihen. 
  
Ordens-Verleihung. 
Im N;amen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 15. Juni ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Regierungs- 
rathe bei der Generaldirektion der Großherzoglich 
Badischen Staatseisenbahnen, Inlius Schulz, 
den Verdienstorden vom heiligen Michael 
III. Klasse zu verleihen.
	        
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