Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1861. (38)

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stimmung  Unserer  getreuen  Stände:  daß  der  Zeitraum  der  periodischen  Steuererhebung
  bis  zum  15.  Dezember  1861  verlängert  seyn  soll.
Unser  Finanz-Ministerium  ist  mit  ver  Vollziehung  dieses  Gesetzes  beauftragt.
Gegeben,  Stuttgart,  den  5.  November  1861.

Wilhelm.

Der  provisorische  Chef  des  Departements
der  Finanzen:
Sigel.  Auf  Befehl  des  Königs,
der  Chef  des  Geheimen-Cabinets:
Maucler.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.