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stimmung Unserer getreuen Stände: daß der Zeitraum der periodischen Steuererhebung
bis zum 15. Dezember 1861 verlängert seyn soll.
Unser Finanz-Ministerium ist mit ver Vollziehung dieses Gesetzes beauftragt.
Gegeben, Stuttgart, den 5. November 1861.
Wilhelm.
Der provisorische Chef des Departements
der Finanzen:
Sigel. Auf Befehl des Königs,
der Chef des Geheimen-Cabinets:
Maucler.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.