Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

X 44 645 
Beilage J. 
Gewerbsteuer-Tarif. 
Erklärung der Abkürzungen: 
N. A. — Normalanlage. 
o. U. — ohne Unterschied. 
Vorbemerkung zu Tarifabth. E Abschnitt I—VII. 
Bei den unter Abth. E Abschn. IVIII fallenden Gewerben, deren Normalanlage nach ver- 
schiedenen Beträgen abgestuft ist, hat die in Art 5 Abs. 2 des Gesetzes gegebene Bestimmung in 
der Regel nur dann in Anwendung zu kommen, wenn die Betriebsanlage nach dem Ertrage zu 
bemessen ist oder thatsächlich bemessen wird. 
Wird dagegen die Betriebsanlage nach äußeren Betriebsmerkmalen bemessen, dann kann über 
den niedersten Satz der Normalanlage nur dann hinausgegangen werden, wenn 
a) in dem Unternehmen Gegenstände verschiedener Gattung erzeugt werden, oder 
b) in dem Unternehmen eine Abgabe von Erzeugnissen des eigenen Betriebs oder auch 
von anderwärts bezogenen und zum Handel beigelegten Waaren im Einzelnverkaufe 
oder im Wege des unmittelbaren Versandtes an die Konsumenten erfolgt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.