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des Tarifs Normalanlage
——-—- ———— Betriebsanlage
Bezeichnung der Gewerbe 2 E a breiil und
—. - Bemerkungen
+— S —
ABLLLLIL
Einrichtungsgegenstände, Verleiher
von solchen B 56ö 5— 9 1518|Nach Art. 7.
8
Eisen, altes, Handel mit solchem
(auch Handel mit Abfällen von
Messing, Kupfer, Zinn, Zink
und Blei) .. . 11B 41I1b I1 —2 3 5Für den ersten Gehilfen die halbe, für
2 jeden folgenden die ganze N. A.
Eisenbahnen, Anstalten und Unterr C5
nehmungen (auf Bau oder Fahrt),
und zwar:
a) für große Unternehmungen — ———— 1000
b) für weniger bedeutende Ünter— Hach Art. 7.
nehmungen 40 -80 150 250 Für Eisenbahnunternehmungen, an welche
unter vertragsmäßig gewährleisteten Voraus-
setzungen Zuschüsse aus der bayerischen
Staatskasse thatsächlich zur Auszahlung
gelangen, ist von der Betriebsanlage der-
jenige Betrag abzusetzen, welcher nach dem
Durchschnitte der der Veranlagung vorher-
gegangenen beiden Jahre als Staatszu-
schuß geleistet wurde.
1 Würde sich in Folge dieses Abzugs
» keine Betriebsanlage oder ein geringerer
Klassensatz ergeben, als er dem Verhält—
i nisse von fünf Pfennig von tausend Mark
des Betriebskapitals, bei Aktiengesellschaften
# des Aktienkapitals mit Zuschlag der zur
. Ergänzung desselben bestimmten Hypothek-
schulden und Prioritäten, entspricht, dann
- ist der diesem Betrag nächstliegende Klassen—
I » satz als Betriebsanlage anzusetzen.
Insolange die vertragsmäßige Rücker—
Z stattung der vom Staate geleisteten Zu—
schüsse noch nicht erfolgt ist, darf in keinem
« » Falle die Betriebsanlage mit einem höhe-
· ren Klassensatze bestimmt werden, als er
dem Betrage von zwanzig Pfennig von
tausend Mark der vorbezeichneten Kapita-
· lien zunächst entspricht.
Eisenbahnbau-Unternehmen (Akkor-
danten): 1
a) bei Unternehmungen von
größerer Bedeutung . 40.—80150250
b) bei Unternehmungen von 2 Art. 7.
geringerer Bedeutung — — 9