Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

688 
  
  
  
  
  
  
  
  
des Tarifs Normalanlage 
Betriebsanlage 
Bezeichnung der Gewerbe 33 a beä# und 
.—— Bemerkungen 
— S 8 
—S 
Güterhändler, gewerbsmäßige (ge- 
werbsmäßige Güterzertrümmerer, . 
Unternehmer für den Erwerb und 
die Veräußerung von Gebäuden, 
städtischen Grundstücken und Bau- 
plätzen) . 35220—60120250Nach»A1-t.7. » 
8 Die Normalanlage wird jedem Gewerbe 
zugeschlagen, in und in Verbindung mit 
welchem ein gewerbsmäßiger Güterhandel 
betrieben wird. Dieselbe kann bei einem 
die wirthschaftlichen Verhältnisse eines 
größeren Verkehrsgebietes nachtheilig be- 
einflußenden Güterhandelsbetriebe auf das 
Dreifache ihres Betrages erhöht werden. 
Eine Steuerermäßigung findet in keinem 
Falle statt. 
Güterlader B 62— 60 1 2 3 Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
4 jeden folgenden die ganze N. A. 
Güterladerkorporationen B 635 — 9 ½ 18/ Nach Art. 7. 
4 
Güterzertrümmerer siehe Güter- 
händler. 
Guillocheure. A 16 1.—2 3 5| Für den ersten Gehilfen die halbe für 
jeden folgenden die ganze N. A. 
Gummiwaarenfabriken E 1268 —30 oo 250 Für iben Gehilfen und Arbeiter o. U. 
VI " ∆ 60 A. (conf. Vorbemerkung zu 
Lerb E auf dem Titelblatte.) 
Gummiwaarenhändler BH 47a 5— 9 15 18 Nach Art. 7. 
2 
Gurtmacher A 16 1.—2 3 ö Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
jeden folgenden die ganze N. A. 
Gußeisen, Werke zur Ekzengung von 
solchem Z E D2ol93BG6120250 Fir iiden. Gehilfen und Arbeiter o. U. 
I T (Conf. Vorbemerkung zu 
—t auf dem Titelblatte.) 
Guttaperchawaarenhändler B 47ä 59 1518Nach Art. 7. 
2 
Gymnastische Produktionen und 
sonstige Schaustellungen siehe Pro- 
duktionen. 
Guypsarbei A 156 1 — 2 3 51 Fur den ersten Gehilfen die halbe, für 
ypsarbeiter jeden folgenden die ganze N.A. 
Gypsbrennereien E 97a 66 —1181 30 60 Fir jeden Gehilfen und Arbeiter o. U. 
III 3 4& 60 &. (conf. Vorbemerkung zu 
Tarifabth. E auf dem Titelblatte.) 
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.