Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1909. (41)

248  XVII.

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S

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dW

Besitzt  der  Ehegalte

.Wie  viel  Personen  muß

Welche  Schulden  sind  im  Grundbuch  eingetragen?

Sind  weitere  Schulden  bekannt?

(des

lder  Obigen  Grundstücke  und  in

welchem  Wert?
auf  welcher  Gemarkung?
welche  Schulden  sind  darauf  im  Grundbuch  eingetragen?
Hat  —  Grundstücke  gepachtel?

auf  welcher  Gemarkung?

.  Hat  0  Vermögen

vom  Ehegatten  im  Wert  von
von  Kindern  im  Wert  von
in  Nutznießung?

Welches  Einkommen  hat  s

aus  Berufstätigkeit?
aus  Gewerbebetrieb?
er

„  ernähren?
6br  h

Hat  Leri  Obige  Vermögen  zu  hoffen?

von  wem  (Name,  Alter,  Wohnort)?
und  wie  viel?

Wie  heißen  die  Eltern?

und  wie  alt  sind  sie?

Wann  und  wo  sind  sie  gestorben?

wurden  notarielle  Nachlaßverhandlungen  gepflogen?
(der

.  Ist  br  Obengenannte  im  stande,  ohne  Beeinträchtigung

  des  für  (4%  und  lüne  Familie  notwendigen

Unlerhalts  die  Kosten  des  Prozesses  zu  bestreiten.)

„Vorstehende  Fragen  wurden  pflichtgemäß  beantwortet.

Antworten:

2)  Die  Frage  12  ist  nur  zu  beantworten,  wenn  das  Zeugnis  behufs  Erwirkung  des  Armeurechts  verlangt  ist.