Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
  
  
  
  
44. 723 
desTarifsl Normalanlage 
Betriebsanlage 
Bezeichnung der Gewerbe # a b c d und 
—— S 
5 Bemerkungen 
4# 
Bei Mühlen, welche in den beiden der 
Steueranlage vorausgegangenen Geschäfts- 
jahren im Durchschnitt mehr als 400000 
Centner Getreide vermahlen haben, ist die 
Besteucerung nach dem Ertrage nur statt- 
· haft, wenn die Besteuerung nach dem Ver— 
mahlungsquantum eine geringere Steuer 
ergeben oder nachweisbar zu einer er— 
* Z « heblichen Steuerüberbürdung führen würde. 
Mühlen, soferne sie nicht unter einer E 142 
anderen Tarifnummer besonders X 
aufgeführt sind, 1 
· —, o— *i · 1 . — 
a) in selbständigem Betriebe. 1.—3 7 18|Nach Art. 7. 
b) im Neben= und Wechselbetriebel 
mit Getreidemühlen . —— Bie vor. 
Von einer Betriebsanlage kann abge— 
. sehen werden, wenn der Betrieb im Ver— 
hältnisse zu dem Gesammtunternehmen von 
geringfügiger Bedeutung erscheint; doch 
ist in diesem Falle einer der Normalan— 
lagensätze der Tar. Nr. 142 a in Ansatz 
# zu bringen. 
Mühlsteinfabriken El 975—1830éNach Art. 7. ½*: 
III: (conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf 
dem Titelblatte.) 
Mühlenwerke, Fabriken für deren 6 · 
Bau und Reparatur . 1E 104 18 — 130 60 150 Wie vor. 
IV 
Mützenmacher a 16 1—2 3 5| Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
6 ch » jeden folgenden die ganze N.A. 
Mungofabriken (Kunstwollefabriken) E 89 18 — 30j 60 100 Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. U. 
1 c& &. 
(Conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. auf 
— dem Titelblatte.) 
Munitionsbedarfs-- » E » 
.. Fabriken. E 10 10 —600 Nach Trt. J. » » 
Munitions- 1 (conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf 
dem Titelblatte.) 
Musikalienhändler 8| 470|9 S830|]60|Nach rt. 7. 
. 2 
Musikalische Produktionen siehe Pro- 
duktionen. 
Musikdarbietung, Automaten hiefüur 
siehe Automaten. l 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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