Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

„W144 
  
Bezeichnung der Gewerbe 
des Tarifs 
Normalanlage 
  
Abtheilung 
b 
— — — — 
C 
  
  
Laufende 
Nummer 
MA 
+ 
Betriebsanlage 
und 
Bemerkungen 
  
Poudrettenfabriken 
Prägeanstalten. 
Präparate 
solcher 
Preßhefenfabriken. 
chemische, Verfertiger 
Preßtorffabriken 
Privat-Beschälgeschäfte 
Privatfeldmesser 
Privatpostanstalten 
Produktionen gymnastische, musi- 
kalische und sonstige Schau- 
stellungen, gemischte Gesellschaften 
hiefür ..... .. 
Im4m 
«v11 
swcm 
OOW 
  
  
  
105 
94b 
20 
130a 
110 
57 
60 
76 
86b 
  
18 
18 
18 
30 
12 
  
30 
30 
24 
30 
60 
18 
  
  
  
120 
40 
30 
60 
30 
  
250 
60 
80 
180 
40 
  
Nach Art. 7. 
(conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf 
dem Tutelblatte.) 
Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. U. 
3 4 60 
(conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf 
dem Titelblatte.) · 
Nach Art. 7. 
Wie vor. 
(conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf 
dem Titelblatte.) 
Wie vor. 
Nach Art. 7. 
Privat-Beschälgeschäfte als Nebenbetrieb 
der Landwirthschaft sind steuerfrei. 
Nach Art. 7. 
Wie vor. 
Wie vor. 
Werden Unternehmungen der in Tarif 
Nr. 85b bezeichneten Art in Gastwirth- 
schaften (Tar. Nr. 78 bis 84) ausgeübt, 
dann ist der Gewerbsteuer des Gastwirths 
eine Normalanlage von 40 X zuzuschlagen. 
Ist der Gastwirth zugleich der Unter- 
nehmer, dann wird — unbeschadet des Zu- 
chlags der Normalanlage von 40 4 — 
er Ertrag der Unternehmung mit jenem 
der Gastwirthschaft nach Art. 7 zur Be- 
triebsanlage gezogen. Das engagirte Per- 
sonal unterliegt der Einkommensteuer. 
Werden derartige Unternehmungen in 
Gastwirthschaften nicht für Rechnung 
des Gastwirths, sondern selbständig be- 
trieben, dann ist — unbeschadet des Zu- 
schlags von 40 J4 Normalanlage für den 
Gastwirth — die Gewerbsteuer gesondert 
zu veranlagen. Der Gastwirth gilt jedoch 
als Vertreter der unternehmenden Gesell- 
schaft und haftet für die Entrichtung der 
Gewerbsteuer. 
Eine Gewerbsteuer-Ermäßigung findet 
in keinem Falle statt. 
119
	        
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