Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
  
  
  
  
W# 44. 741 
des Tarifs Normalanlage 
— — i1— Betriebsanlage 
Bezeichnung der Gewerbe F a bleid und 
5 Bemerkungen 
—–— SG B 
A 
Sackmacher A 45150 21 — Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
jeden folgenden die ganze N. A. 
Sackträger Bü 62— 50|1 2 3 Wie vor. 
n . 
Sackverleiher, und zwar: BF 53 
s 
a) bei geringem Betriebe. 1 .-—2 3— Wie vor. 
b) bei größerem Betriebsumfang 5—— 9 15| 18Nach Art. 7 
Sackzeichner. A 4— bo 1 — 1 Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
jeden folgenden die ganze N. A. 
Säckefabriken E 8918 —306600 Für jeden Gehilfen und Arbeiter o. U. 
1 
(conf. Vorbemerkung zu Tarifabth. E auf 
dem Titelblatte.) 
Säckler (Kappen-, Mügzen. Lauben- 
macher) A 16 1—2 5 Für den ersten Gehilfen die halbe, für 
jeden folgenden die ganze N. A. 
Sägfeiler A 4— 500 1 — Wie vor. 
Sägemühlen, auch Danpffägen: E 141 
IX 
1. in selbständigem Betrieb 
a) bei geringem Umfang 3— 6 9 12# 
b) bei größerem Umfang 20 — 60150|250T/Nach Art. 7. 
2. im Neben= oder Wechselbetrieb In den Falle zu 2 wird für die 3 
· « « ———·-.—. In dem Falle zu 2 wird für die Ge- 
mit Getreidemühlen treidemühle die Betriebsanlage nach Tar. 
Nr. 140a, b oder c bemessen. 
Bei Bemessung der Betriebsanlage für 
die Sägemühle hat das verarbeitete Holz- 
quantum in der Weise als Anhaltspunkt 
  
  
  
  
  
  
  
zu dienen, daß bei einem Verbrauch 
bis zu 200 Kubikmeter der Betrag von 
1 4.50 A4 für je 100 
von mehr als Kubikmeter 
200— 500 Kubikmeter 1 .4 — 4 
500—1000 3 1 „ 20 „ 
1000—1500 2 1 „ 50 „ 
1500—2000 „ 2 „ — „ 
2000—2500 2 „ 50 „ 
in Ansatz gebracht wird. 
Bei einem Quantum von mehr als 
2500 Kubikmeter werden für je 100 Ku- 
bikmeter 3 als Betriebsanlage in Be- 
rechnung gebracht. 
Der höhere S Satz bezieht sich immer nur 
auf das Quantum, welches über die vor- 
hergehende Höchstziffer geht.
	        
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