Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Anlage 4 
(zu § 12). 
(Behörde.) 
nachweisung 
einer (von) 
  
Vakanzlen) in den für Militäranwärter vorbehaltenen Stellen. 
  
— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
11 2 3. 14 5. 6. . 8. . 10. 
. .. .· Die Betrag 
Die Vakanz tritt ein: Vezeichung Dauer Anstellung der zu 
# » er der erfolgt: Jbestellenden Ein- Angabe, 
Nähere Anforderun- etwa der #) auf Lee Kaution ob Aussicht 
Nr bei Bezeichnungs gen, welche Anstellun benszeit, und ob diee kommen auf Be- 
· welcher der an die eus b) auf Kün-selbe durch der Verbesse.nerkungen. 
wanno wo? Stelle. Bewerber digung. Gehalts- Stelle rungen 
Be- stellt gehenden sc) in wider-abzüge ge- « 
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werden. Weise kann. 
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N., den 18 . (Unterschrift.) 
Abgesandt: 
Eingegangen:
	        
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