Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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D. Als Neuerwerbung zu Haus--Nummer 10 in Riedheim, 
k. Amtsgerichts und Rentamts Rain, bestehend in der Steuergemeinde Riedheim 
aus Plan-Nummer 39½ eine Parzelle zu . . .0002ha 
welche mit der dem Fideikommiß bereits einverleibten Plan- Nummer 10 a zu 0,040 ha 
vereinigt wurde, so daß letztere nunmehr einen Flächeninhalt von 0,043 ha hat. 
  
Diese Vermehrung des Graf zu Arco-Zinneberg’'schen Familienfideikommisses wird 
hiemit nach geendigter Instruktion gerichtlich bestätigt und in die Fideikommißmatrikel ein- 
getragen, auch durch das Gesetz- und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht. 
München, am 23. September 1899. 
figl. Oberlandesgericht München. 
(L. S.) Kgl. Oberlandesgerichts-Präsident: 
von Ruũffner. 
  
Bekanntmachung, die Wahl der Landtags-Kommissäre bei der k. Staats-Schuldentilgungs- 
Kommission betreffend. 
In Gemäßheit der Bestimmungen Tit. VII § 14 der Verfassungsurkunde und Art. 35 
des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betreffend, sind von 
den beiden Kammern des gegenwärtigen Landtags nachgenannte Mitglieder derselben als 
Landtags-Kommissäre bei der k. Staats-Schuldentilgungs-Kommission gewählt worden: 
I. von der Kammer der Reichsräthe: 
Herr Reichsrath Ritter von Maffei als Kommissär und 
Herr Reichsrath Freiherr von Soden-Fraunhofen als Stellvertreter 
desselben; 
II. von der Kammer der Abgeordneten: 
Herr Abgeordneter Dr. Daller als Kommissär und 
Herr Abgeordneter Landmann als Stellvertreter desselben. 
Vorstehende Wahlen werden hiemit in Bezug auf die Mitunterzeichnung der Staats 
Schuldurkunden zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 11. Oktober 1899. 
Königl. Bayerische Staats-Schuldentilgungs-Rommission. 
Freiherr von Kaesfeldt. 
Grombach.
	        
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