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Nr. 26402.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Der bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung zur Ausgabe zweier
neuer Serien (XXI. und XXII.) 4% iger Hypotheken-Pfandbriefe auf den Inhaber im
Betrage von je 10 Millionen Mark, eingetheilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200
und 100 Mark ertheilt.
München, den 5. Dezember 1900.
Für die Pfandbriefe der Serie XXII soll die Verloosung und
Kündigung 10 Jahre lang ausgeschlossen sein.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
Hofdienst-Machrichlen.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinzuit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 26.November ds. Is. den k. Kammer-
junker und Bezirksamtmann a. D. Anton
Freiherrn von Ow zum Königlichen Käm-
merer und den Bezirksamtsassessor Richard
Notthafft Freiherrn von Weißenstein
zum Königlichen Kammerjunker, und
unter'm 5. Dezember ds. Is. den Leut-
nant im 1. Chevaulegers-Regiment Georg
Freiherrn Kreß von Kreßenstein zum
Königlichen Kammerjunker,
sämmtliche auf ihr allerunterthänigstes An-
suchen, zu ernennen.
Titel-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 6. Dezember ds. Js.
allergnädigst bewogen gefunden, dem Geheimen
Sekretär im k. Staatsministerium des König-
lichen Hauses und des Aeußern, Otto Watzel-=
berger, Titel und Rang eines k. Rathes
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs:
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Ver weser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 26. November ds. Is. dem k.
Futtermeister Max Urban für die ihm von
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige
von Preußen, verliehene k. preußische Rothe
Adler-Medaille,
ferner dem k. Leibkutscher Mathias Pesta-
lazzi, sowie dem k. Sattelmeister Joseph
Sedlmayer für das ihnen von Seiner König-
lichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen
und bei Rhein verliehene großherzoglich
hessische Allgemeine Ehrenzeichen
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.