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Blatt
Au
eseh und Verordunngs
für das
Königreich Bayern.
206.
München, den 19. Mai 1900.
.
Juhalt:
Gesetz vom 17. Mai 1900, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Errichtung einer Kreis-
Irrenanstalt für Oberbayern in Eglfing betreffend. — Gesetz vom 17. Mai 1900, die Aufnahme eines
Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung, Verbesserung und Einrichtung der Kreisirrenanstalt
Karthaus-Prüll betreffend. — Gesetz vom 17. Mai 1900, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung
der Kosten einer Erweiterung der Kreisirrenanstalt in Bayreuth betreffend. — Gesetz vom 17. Mai 1900,
die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung des Aufwands für Errichtung einer zweiten Kreisirrenanstalt
in Mittelfranken bei Ansbach und für den Neubau eines Küchen= und Werkstättengebäudes bei der Kreis-
irrenanstalt Erlangen betreffend. — Gesetz vom 18. Mai 1900, die Abänderung einiger Bestimmungen des
Gesetzes über die Landeskultur-Rentenanstalt betreffend. — Bekanntmachung vom 12. Mai 1900, die
Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Bamberg betreffend. — Hoftitel-
Verleihung. — Ordens Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
— Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
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Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Errichtung einer Kreis—
Irrenanstalt für Oberbayern in Eglfing betreffend.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Tlitpol!.
von Gottes Gnaden HFoöniglicher Prinz von Layern,
Begent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
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