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Art. 1.
Der Kreisgemeinde von Oberbayern wird die Genehmigung ertheilt, zur Deckung der
Kosten der Errichtung einer Kreis-Irrenanstalt in Eglfing ein Anlehen bis zum Höchst—
betrage von 5000 000 . aufzunehmen.
Art. 2.
Die Verzinsung und Tilgung des aufgenommenen Schuldbetrages hat aus Kreisfonds,
die Tilgung spätestens mit dem Zeitpunkte des vollständigen Verkaufs des Areals der Kreis—
Irrenanstalt München zu erfolgen.
Gegeben zu München, den 17. Mai 1900.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Frhr.v.Crailsheim. Dr.Frhr.v Riedel Dr. Frhr.v. Feilitzsch. Dr.Srhr.v.Ceonrod.Srhr.v. Asch. Dr. v. Candmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der Oberregierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern:
Dr. Proebst.
Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Deckung der Kosten der Erweiterung, Verbesserung
und Einrichtung der Kreis-Irrenanstalt Karthaus-Priüll betreffend.
Im Ramen Feiner Majestät des Rönige
Luitpold,
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern,
Begent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer
der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
Art. 1.
Der Kreisgemeinde der Oberpfalz und von Regensburg wird die Genehmigung ertheilt,
zur Deckung der Kosten der Erweiterung, Verbesserung und Einrichtung der Kreis-Irrenanstalt
Karthaus Prüll ein Anlehen bis zum Höchstbetrage von 200000 X aufzunehmen.