esetz und Verordnungs Blul
für das
Königreich Bayern.
W 28.
München, den 23. Mai 1900.
.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 20. Mai 1900, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber durch die Stadtgemeinde
Würzburg betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Mai 1900, Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde München betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
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—
Nr. 11355.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde
Würzburg betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Biürgerlichen Gesetzbuches
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungsblatt
S. 1229) der Stadtgemeinde Würzburg auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien
vom 24. Oktober, 3. und 13. November vor. Is. und des staatsaufsichtlichen
Bescheides der k. Regierung, K. d. J, von Unterfranken und Aschaffenburg vom 5. Februar l. J.
die Genehmigung zur Ausgabe 4 prozentiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im
Gesammtnennwerthe von 3000000 -, und zwar:
Lit. A 600 Stück zu je 2000 J4,
„ B 1350 „ „ „ 1000 —,
„ C 600 „ „ „ 5002,
77 D 750 77 77 77 200 ,
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