Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

 

esetz  und  Verordnungs  Blul

für  das

Königreich  Bayern.

 

 

W  28.

München,  den  23.  Mai  1900.

 

.

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  20.  Mai  1900,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Juhaber  durch  die  Stadtgemeinde

  Würzburg  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  20.  Mai  1900,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen

auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde  München  betreffend.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.

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Nr.  11355.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde
Würzburg  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen
ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  §  795  des  Biürgerlichen  Gesetzbuches
und  §  9  der  Zuständigkeitsverordnung  vom  24.  Dezember  1899  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt
  S.  1229)  der  Stadtgemeinde  Würzburg  auf  Grund  der  Beschlüsse  der  Gemeindekollegien
  vom  24.  Oktober,  3.  und  13.  November  vor.  Is.  und  des  staatsaufsichtlichen
Bescheides  der  k.  Regierung,  K.  d.  J,  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  vom  5.  Februar  l.  J.
die  Genehmigung  zur  Ausgabe  4  prozentiger  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  im
Gesammtnennwerthe  von  3000000  -,  und  zwar:

Lit.  A  600  Stück  zu  je  2000  J4,
„  B  1350  „  „  „  1000  —,
„  C  600  „  „  „  5002,

77  D  750  77  77  77  200  ,
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