Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

  
esth und L 
für das 
Königreich Bayern. 
  
s 31. 
München, den 18. Juni 1900. 
Inhaltt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 15. Juni 1900, die Verlängerung des Landtages betreffend. — 
Bekanntmachung vom 4. Juni 1900, Ausgabe von Kommunalobligationen der Pfälzischen Hypothekenbank in 
Ludwigshafen betreffend. — Bekanntmachung vom 7. Juni 1900, Ausgabe von Schuldverschreibungen 
auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Lichtenfels betreffend. — Ordens Verleihungen. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adelsmatrikel des König- 
reiches. — Berichtigung zur Wehrordnung für das Königreich Bayern vom 19. Januar 1889. 
  
  
  
–— 
  
Nr. 13952. 
Königlich Allerhöchste Eutschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Tuitpol!. 
uon Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Hayern, 
Begent. 
Unseren Gruß zuvor, liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegenwärtigen Landtages gemäß Titel VII 
§ 23 der Verfassungsurkunde bis zum 28. Juni des laufenden Jahres einschließlich zu 
verlängern. 
77
	        
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