Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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esth und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
AM 38. 
München, den 7. Juli 1900. 
  
  
  
Inhalt: 
Gesetz vom 1. Juli 1900, die Vermehrung der Betriebsmittel der Bayerischen Central-Darlehenskasse betreffend. — 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 3. Juli 1900, die k. Moorkulturanstalt betreffend. — Be- 
kanntmachung vom 3. Juli 1900, die Entschädigung der nichtständigen Mitglieder der Oberberusungs= 
kommission für Steuersachen betreffend. — Allerhöchste Genehmigung der Wahl einer Hofdame Ihrer König- 
lichen Hoheit der Prinzessin Hildegard von Bayern. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Ge- 
nehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Königlich Serbisches Consulat in München. 
  
  
  
Gesetz, die Vermehrung der Betriebsmittel der Bayerischen Central-Darlehenskasse betreffend. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Cuitpold, 
von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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