Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

„W 41. 699 
Druchausfübrung. 
Vorderseite: In der Mitte der Banknote, in Kupferstich ausgeführt, der Text derselben: 
Zahlbar mir 
Hundert Mark 
München, den 1. Januar 1900. 
Bayerische Notenbank. 
von Auer. von Bauer, von Pühn. 
Lehner. königl. Commissür. Dr. Ströll. 
Facsimilia. 
acsimilia. 1 Facsimilia. 
Oben in der Mitte in länglichem, verziertem Schilde, die Worte: „Bayerische 
Banknote“, während in den beiden oberen Ecken je eine Guilloche mit der Zahl „100“ 
erscheint. 
Rechts bezw. links von diesen beiden Guillochen ist zweimal die fortlaufende Nummer 
der Note mit der vor derselben stehenden Emissions-Bezeichnung B aufgedruckt. Zu beiden 
Seiten der Legende befinden sich, wie auf der Noten-Emission vom 3. November 1875, 
zwei in Kupferstich ausgeführte figürliche Gruppen — je eine weibliche Figur mit an ihr 
lehnendem Knaben —, mit Emblemen des Handels, der Industrie und der Kunst, sowie 
mit solchen der Landwirthschaft und der Obstzucht. 
Unten in der Mitte ist in einer kreisförmigen Vignette das Kgl. Bayerische Wappen 
angebracht. 
Während die vorerwähnten Theile sämmtlich in schwarzer Farbe gedruckt sind, ist der 
complizirte, pantographirte und guillochirte Untergrund in blauer und röthlich-gelber Farbe 
aufgedruckt; in der Mitte desselben befindet sich einmal groß, die Zahl „100“, während 
das verkleinerte Wort „Mark“ und die Zahl „100“ in vielfacher Wiederholung in dem 
Untergrund aufgedruckt sind. Die Note hat an allen vier Seiten einen ca. 3 mm boreiten 
weißen Rand. 
Rüchseite: Am oberen Rande der] Note sind die Worte: „Bayerische Notenbank“ 
aufgedruckt, während sich in der Mitte ein Schild mit den Worten: „Hundert Mark“ befindet. 
Die vier Ecken der Noten enthalten je einmal die Zahl „100“ in Schwarzdruck. 
In der Mitte des unteren Theiles der Note ist die Strafandrohung aufgedruckt; links 
und rechts von derselben befindet sich je einmal die fortlaufende Nummer mit der voran- 
stehenden Litera-Bezeichnung B. Unter der auf der linken Seite befindlichen Nummer ist 
die Register-Nummer der Banknote aufgedruckt, während unter der fortlaufenden Nummer der 
rechten Seite die eigenhändige Unterschrift des ausfertigenden Beamten sich befindet.
	        
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