Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Ferner  ist  bei  dem  Vortrage  „Lokomotivheizer  und  Dampfbootheizer“  hinter  dem  Worte
„Lokomotivheizer“  der  Zusatz:  II.  Klasse  anzubringen.
München,  den  2.  Juli  1900.
Dr.  Frhr.  v.  Crailsheim.

 

Nr.  137881.
Bekanntmachung,  die  Ausgabe  neuer  Noten  durch  die  Bayerische  Notenbank  betreffend.

Kt.  Staatsministerium  des  Innern
Ibtheilung  für  Landwirthschaft,  Gewerbe  und  Handel

und  fl.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Die  Bayerische  Notenbank  hat  beschlossen,  neue  bayerische  Banknoten  zu  100  M.
d.  d.  1.  Januar  1900  auszugeben  und  dieselben  demnächst  neben  den  bisherigen  Banknoten
d.  d.  3.  November  1875  in  den  Verkehr  zu  bringen.

Nachstehend  wird  die  Beschreibung  der  neuen  Banknoten  mit  dem  Beifügen  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht,  daß  die  Vorschriften  in  Ziff.  2  und  3  der  Finanz-Ministerial-Bekanntmachung
  vom  29.  Oktober  1875  —  Fin.-Min.-Bl.  S.  269  auf  die  neuen
Noten  gleichmäßig  Anwendung  finden  und  daß  demnach  die  letzteren  nach  Maßgabe  dieser
Vorschriften  von  den  Staatskassen  in  Zahlung  anzunehmen  sind.

München,  den  4.  Juli  1900.

Dr.  Frhr.  v.  Feilitzsch.  In  Vertretung:
Staatsrath  von  May.

 

Beschreibung

der  zur  Verausgabung  zu  gelangenden  Noten  à  J  100  —  der  Bayerischen  Notenbank
in  München
Emission  vom  l.  Januar  1900.

Größe:  159  Millimeter  breit
102,5  „  hoch.

Papier:  Weißes  Hanfpapier,  enthaltend  als  Wasserzeichen  oben  in  einem  bogenförmigen,
dunkelwirkenden  Schilde  die  Worte:

„Bayer.  Notenbank“

in  heller  Wirkung,  während  in  dem  im  unteren  Theile  der  Note  befindlichen  hellwirkenden
  Schilde  die  Zahl  „100““  dunfel  erscheint.