Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

2. 17 
Nr. 647. 
Bekauntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber durch die 
Stadtgemeinde Schweinfurt betreffend. 
f#. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Birgerlichen Gesetzbuches 
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Schweinfurt auf Grund der Beschlüsse der gemeind- 
lichen Kollegien vom 5. November und 3. Dezember beziehungsweise 18. November und 
9. Dezember vor Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der K. Regierung von Unter- 
franken und Aschaffenburg, Kammer des Innern, vom 17. Dezember vor. Is. die Genehmigung 
zur Ausgabe 4%/iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe 
von 1000 000 —, und zwar: 
Lit. PE Nr. 1—200 zu je 200 J, 
„ C „ 1—200 „ „ 500 , 
„ H „ 1—460 „ „ 1000 , 
„ ] „ 1—200 „„ 2000 , 
halbjährig am 1. Mai und am 1. November verzinslich, ertheilt. 
München, den 17. Januar 1902. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
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Vofdienst-Nachricht. Ordens-Verleihung. 
—.. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich unter'm 3. Jannar 1902 aller- 
haben Sich mit Allerhöchstem Handschreiben gnädigst bewogen gefunden, dem K. Kämmerer, 
vom 3. Januar 1902 allergnädigst bewogen Generalleutnant z. D. und Hofmarschall a. D. 
gefunden, dem K Hofarzte, Hoftheater= und Albert Freiherrn von Reck, in Rücksicht 
prakt. Arzte Dr. Karl Reschreiter dahier auf seine im Hof= und Militärdienste ehrenvoll 
den Titel eines K. Hofstabsarztes gebührenfrei zurückgelegte 50 jährige Dienstzeit, das Ehren- 
zu verleihen. kreuz des Ludwigsordens zu verleihen. 
  
Im Namen Seiner Mojestät des Rönigs.
	        
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