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Nr. 647.
Bekauntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber durch die
Stadtgemeinde Schweinfurt betreffend.
f#. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Birgerlichen Gesetzbuches
und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und Verordnungs-
blatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Schweinfurt auf Grund der Beschlüsse der gemeind-
lichen Kollegien vom 5. November und 3. Dezember beziehungsweise 18. November und
9. Dezember vor Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der K. Regierung von Unter-
franken und Aschaffenburg, Kammer des Innern, vom 17. Dezember vor. Is. die Genehmigung
zur Ausgabe 4%/iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe
von 1000 000 —, und zwar:
Lit. PE Nr. 1—200 zu je 200 J,
„ C „ 1—200 „ „ 500 ,
„ H „ 1—460 „ „ 1000 ,
„ ] „ 1—200 „„ 2000 ,
halbjährig am 1. Mai und am 1. November verzinslich, ertheilt.
München, den 17. Januar 1902.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch.
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Vofdienst-Nachricht. Ordens-Verleihung.
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Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit=
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= pold, des Königreichs Bayern Verweser,
pold, des Königreichs Bayern Verweser, haben Sich unter'm 3. Jannar 1902 aller-
haben Sich mit Allerhöchstem Handschreiben gnädigst bewogen gefunden, dem K. Kämmerer,
vom 3. Januar 1902 allergnädigst bewogen Generalleutnant z. D. und Hofmarschall a. D.
gefunden, dem K Hofarzte, Hoftheater= und Albert Freiherrn von Reck, in Rücksicht
prakt. Arzte Dr. Karl Reschreiter dahier auf seine im Hof= und Militärdienste ehrenvoll
den Titel eines K. Hofstabsarztes gebührenfrei zurückgelegte 50 jährige Dienstzeit, das Ehren-
zu verleihen. kreuz des Ludwigsordens zu verleihen.
Im Namen Seiner Mojestät des Rönigs.