Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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und mit derselben eine stärkere Entzündung der Haut. Die an manchen Stellen dicht 
nebeneinander entstehenden Knötchen vereinigen sich zu flachen, höckerigen Geschwülsten, die 
sich im weiteren Verlaufe nicht selten zu größeren Geschwürsflächen umgestalten. Hiermit 
ist eine schwere Störung des Allgemeinbefindens und Abmagerung verbunden. 
Bei der Polizeibehörde ist Anzeige zu erstatten (88 14, 32). Der Beschauer hat 
Hände und Arme zu desinfiziren (§ 16); vergl. auch Anhang Nr. 2. Sofern das All- 
gemeinbefinden erheblich gestört ist (§ 11) oder eine Entzündung der Haut mit ausgebreiteter 
Bildung von Eiter oder Jauche besteht (§ 30 Nr. 1c), bleibt die Schlachtvieh= und Fleisch- 
beschau dem Thierarzte vorbehalten. Auch in anderen Fällen darf die Erlaubniß zur 
Schlachtung, sofern die Seuche durch den beamteten Thierarzt noch nicht festgestellt ist, nur 
unter der Bedingung ertheilt werden, daß die ganze Haut zur Verfügung des beamteten 
Thierarztes in einem geeigneten Raume aufbewahrt wird (§ 15). Das Fleisch ist genuß- 
tauglich (§ 40). 
9. Die Rinderpest. 
Die Rinderpest ist eine in Deutschland fremde Seuche, welche außer Rindvieh auch 
Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. 
Die ersten Krankheitserscheinungen sind nicht eigenartig; sie bestehen in Schüttelfrost, 
allgemeiner Mattigkeit und frühzeitigem Versiegen der Milch. Nach diesen Vorboten zeigen 
die Thiere beschleunigtes Athmen, fleckige oder verwaschene Röthung der sichtbaren Schleim- 
häute, aufgehobene Freßlust, starken Durst, Verzögerung des Kothabsatzes. Später macht 
sich ein zunächst wässeriger, dann wässerig-schleimiger Ausfluß aus Augen, Nase, Scheide 
sowie Speichelfluß bemerkbar. Der Koth wird allmählich dünnflüssiger, schließlich stellt sich 
starker Durchfall unter Kolikerscheinungen und starkem Afterzwang ein, wobei die Ent- 
leerungen schleimig, übelriechend und zuweilen mit Blut gemischt sind und die Thiere sehr 
schnell abmagern. Nach 3 bis 4 Tagen treten die der Rinderpest eigenthümlichen Ver- 
änderungen auf. Besonders an der Schleimhaut der Lippen, der Zunge, der Backen, des 
Zahnfleisches, der Nase und der Scheide bilden sich hirsekorn= bis erbsengroße, etwas erhabene 
Flecken oder Striemen, welche sich bald mit grauweißem, talgähnlich-schmierigem Belage 
bedecken, der sich leicht abheben läßt oder von selbst abstößt, und unter dem die von der 
Oberhaut entblößte Schleimhaut hochroth zu Tage tritt. 
Beim geschlachteten Thiere zeigen sich die gleichen Veränderungen in ausgedehntem 
Maße auch in der Nachenschleimhaut. Diese ist fleckig geröthet und mit käsig-schmierigen 
Auflagerungen bedeckt, unter denen sich Geschwüre mit hochrothem Grunde befinden. Besonders 
auffällig sind diese Veränderungen in der Mastdarmschleimhaut. Die Schleimhaut des Lab- 
magens ist ungemein stark geröthet und stellenweise mit kleinen braungelben, schmierig-käsigen 
Auflagerungen bedeckt. Dieselben Veränderungen finden sich im Zwölffingerdarme, weniger
	        
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