Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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sprießlichen Dienste stattzugeben und denselben 
unter Einreihung in die Zahl der Staats- 
räthe im außerordentlichen Dienste bis auf 
Weiteres in den Ruhestand zu versetzen, dann 
den außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister am Kaiserlich und König- 
lich Oesterreichisch-Ungarischen Hofe, Staats- 
rath im außerordentlichen Dienste Clemens 
Freiherrn von Podewils-Dürniz zum 
Staatsrathe im ordentlichen Dienste und 
Staatsminister des Innern für Kirchen= und 
Schul-Angelegenheiten zu ernennen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'n 2. August ds. Js. 
allergnädigst bewogen gesunden, dem K. Staats- 
rathe i. o. D. Dr. Anton Ritter von Wehner 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen des ihm von Ihrer Majestät der 
Königin der Niederlande verliehenen Groß- 
offizierskreuzes des K. Niederländischen Ordens 
von Oranien-Nassau und des von Seiner 
Majestät dem Könige von Schweden und 
Norwegen ihm verliehenen Kommandeurkreuzes 
I. Klasse des K. Norwegischen St. Olafs- 
Ordens zu ertheilen. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
am 2. August 1902 der Käeiserlich 
Deutsche Legations-Sekretär und Gutsbesitzer 
Dr. jur. Albert Constantin von Schwerin 
in Obersteinbach in erblicher Weise bei der Adels- 
Klasse, Lit. S, Fol. 169, Act.Nr. 12058.
	        
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