Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1902. (29)

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Aulage F (zu § 16). 
  
Eidesformular 
für 
die Schätzer der bei einer Mobilmachung der Armee vom Lande 
auszuhebenden Pferde. 
Ich (Vor= und Zuname) schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, 
nachdem ich zum Schätzer der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde 
und Fahrzeuge bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den Vorschriften unter 
Zugrundelegung der Friedenspreise vor der Mobilmachung und ohne Rücksicht auf die infolge 
der Mobilmachung eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, 
also weder zum Vortheil noch zum Schaden der Pferde= und Wagenbesitzer oder der Staatskasse, 
abschätzen werde. 
So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession). 
Amen!
	        
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