Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

  
eseh und Verurdungs-girt 
für das 
Königreich Bayern. 
/W 13. 
München, den 4. April 1903. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 1. April 1903, die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betreffend. — Bekanntmachung 
vom 31. März 1903, Wahl ärztlicher Sachverständiger bei dem Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung der 
K. B. Staatseisenbahnverwaltung betreffend. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
  
  
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Nr. 7731. 
  
  
Bekanntmachung, die Schlachtvieh= und Fleischbeschau betreffend. 
fl. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Im Nachgange der Ministerial-Bekanntmachungen vom 28. Juli 1902 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt S. 283) sowie vom 17. Febrnar 1903 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 28) 
werden nachstehende vom Bundesrate beschlossenen Abänderungen zu den Ausführungsbestimmungen 
des Reichsgesetzes vom 3. Juni 1900, betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau, aus 
dem Zentralblatte für das Deutsche Reich Nr. 14 vom 27. v. Mts. S. 116 ff. zum 
Abdrucke gebracht. 
Die einschlägigen Bevölkerungskreise und namentlich die Ortspolizeibehörden und die 
Fleischbeschauer sind durch die Kreis= und die Bezirksamtsblätter auf diese Abänderungen 
ausdrücklich aufmerksam zu machen und zur entsprechenden Vormerkung an den betreffenden 
Stellen der Ausführungsbestimmungen zu veranlassen. 
Abdrücke dieser Bekanntmachung können, soweit der Vorrat reicht, durch die K. Post 
bezogen werden. 
München, den 1. April 1903. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Dr. Frhr. v. Feilitzsch.