Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M I18. 231 
1. Den Beschlüssen des Landrats über die Unterstützung der Gemeinden aus Staats- 
und Kreisfonds zur Aufbringung des nach Art. 7 und 13 des Schulbedarfgesetzes vom 
28. Juli 1902 neugeregelten und erhöhten Personalbedarfs für die Volksschulen im Jahre 
1903, dann über die Unterstützung von Gemeinden zu Schulhausbauten aus Mitteln der 
neuen Kreisschuldotation und aus Kreisfonds haben Wir inhaltlich der Entschließung des 
Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 22. Dezember 
1902 Nr. 25612 Unsere Genehmigung bereits erteilt. Die ziffernmäßige Feststellung 
der Bauschbeträge nach den Bestimmungen des Art. 14 Abs. 1 des angeführten Gesetzes 
bleibt dem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vorbehalten. 
2. Der Beschluß des Landrats, wonach der Zuschuß an die Stadtgemeinde Weiden 
für die mit der dortigen Realschule verbundenen Lateinklassen auf 3000 M erhöht wurde, 
wird hiemit genehmigt. 
3. Der Landrat hat die Vorlage der Staatsregierung über die Verbesserung der 
Verhältnisse des Lehrpersonals der Realschulen nach Maßgabe der Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 31. Oktober 1902 
Nr. 20063 angenommen. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung. 
4. Zu der vom Landrate beschlossenen neuerlichen Vermehrung der für Zuschüsse an 
landwirtschaftliche Winterschulen bestimmten Mittel erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
5. Der Landrat hat von dem seitens der Regierung der Oberpfalz und von Regens- 
burg, Kammer des Innern, auf 13000 —M veranschlagten Bedarf der Handwerkskammer 
nur 9000 “ in den Etat eingestellt. Unter Hinweis auf Ziffer 7 des Landratsabschiedes 
vom 2. April 1901 erhält der diesbezügliche Beschluß Unsere Genehmigung mit der 
Maßgabe, daß der etwaige Mehrbedarf bis zum vollen Betrag des von der genannten 
Kreisstelle festgesetzten Voranschlags der Kreisreserve zu entnehmen ist. 
6. Dem Beschlusse bezüglich der Anrechnung der Dienstzeit, welche der Kreiskultur- 
ingenieur Markus Albrecht beim landwirtschaftlichen Kreisverein der Oberpfalz verbracht 
hat, haben Wir bereits laut Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 
27. Januar 1903 Nr. 1711 Unsere Genehmigung erteilt. 
Die vom Landrate beschlossene Erhöhung der Positionen für Hebung der landwirt- 
schaftlichen Viehzucht und Geflügelzucht sowie die Aufstellung eines weiteren Wiesenbau- 
meisters werden unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen Fürsorge für die landwirt- 
schaftlichen Interessen des Kreises gerne genehmigt. 
7. Die Beschlüsse bezüglich der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll insbesondere hinsichtlich 
der Satzungen der Pensions= und Unterstützungskasse des Wart= und Dienstpersonals dieser 
Anstalt haben Unsere Genehmigung teilweise schon erhalten; Wir verweisen hiewegen auf 
die Entschließungen des Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 1902 Nr. 28154, 
22. Dezember 1902 Nr. 29063 und 27. Dezember 1902 Nr. 29390. 
41
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.