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1. Den Beschlüssen des Landrats über die Unterstützung der Gemeinden aus Staats-
und Kreisfonds zur Aufbringung des nach Art. 7 und 13 des Schulbedarfgesetzes vom
28. Juli 1902 neugeregelten und erhöhten Personalbedarfs für die Volksschulen im Jahre
1903, dann über die Unterstützung von Gemeinden zu Schulhausbauten aus Mitteln der
neuen Kreisschuldotation und aus Kreisfonds haben Wir inhaltlich der Entschließung des
Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 22. Dezember
1902 Nr. 25612 Unsere Genehmigung bereits erteilt. Die ziffernmäßige Feststellung
der Bauschbeträge nach den Bestimmungen des Art. 14 Abs. 1 des angeführten Gesetzes
bleibt dem Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vorbehalten.
2. Der Beschluß des Landrats, wonach der Zuschuß an die Stadtgemeinde Weiden
für die mit der dortigen Realschule verbundenen Lateinklassen auf 3000 M erhöht wurde,
wird hiemit genehmigt.
3. Der Landrat hat die Vorlage der Staatsregierung über die Verbesserung der
Verhältnisse des Lehrpersonals der Realschulen nach Maßgabe der Entschließung des Staats-
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 31. Oktober 1902
Nr. 20063 angenommen. Wir erteilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung.
4. Zu der vom Landrate beschlossenen neuerlichen Vermehrung der für Zuschüsse an
landwirtschaftliche Winterschulen bestimmten Mittel erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
5. Der Landrat hat von dem seitens der Regierung der Oberpfalz und von Regens-
burg, Kammer des Innern, auf 13000 —M veranschlagten Bedarf der Handwerkskammer
nur 9000 “ in den Etat eingestellt. Unter Hinweis auf Ziffer 7 des Landratsabschiedes
vom 2. April 1901 erhält der diesbezügliche Beschluß Unsere Genehmigung mit der
Maßgabe, daß der etwaige Mehrbedarf bis zum vollen Betrag des von der genannten
Kreisstelle festgesetzten Voranschlags der Kreisreserve zu entnehmen ist.
6. Dem Beschlusse bezüglich der Anrechnung der Dienstzeit, welche der Kreiskultur-
ingenieur Markus Albrecht beim landwirtschaftlichen Kreisverein der Oberpfalz verbracht
hat, haben Wir bereits laut Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom
27. Januar 1903 Nr. 1711 Unsere Genehmigung erteilt.
Die vom Landrate beschlossene Erhöhung der Positionen für Hebung der landwirt-
schaftlichen Viehzucht und Geflügelzucht sowie die Aufstellung eines weiteren Wiesenbau-
meisters werden unter Anerkennung der hiedurch bewiesenen Fürsorge für die landwirt-
schaftlichen Interessen des Kreises gerne genehmigt.
7. Die Beschlüsse bezüglich der Kreisirrenanstalt Karthaus-Prüll insbesondere hinsichtlich
der Satzungen der Pensions= und Unterstützungskasse des Wart= und Dienstpersonals dieser
Anstalt haben Unsere Genehmigung teilweise schon erhalten; Wir verweisen hiewegen auf
die Entschließungen des Staatsministeriums des Innern vom 20. Dezember 1902 Nr. 28154,
22. Dezember 1902 Nr. 29063 und 27. Dezember 1902 Nr. 29390.
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