Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

MW 23. 351 
Nr. 10763. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Bodenkreditanstalt A. G. in Würzburg wurde die Genehmigung 
erteilt innerhalb der gesetzlichen Maximalgrenze des Pfandbriefumlaufs eine weitere Serie 
(Nr. XVII) 4 /% iger, bis zum Jahre 1909 unkündbarer und weiterhin im Wege der 
Verlosung oder des freihändigen Rückkaufs binnen 60 Jahren von der Emission an rück- 
zahlbarer Hypothekenpfandbriefe auf den Inhaber im Gesamtbetrage von 5 Millionen Mark, 
eingeteilt in Stücke zu 2000, 1000, 500, 200 und 100 —X, in den Verkehr zu bringen. 
Die Genehmigung erfolgte unter der Bedingung, daß zur Deckung der Pfandbriefe 
der Serie XVII nur Hypotheken mit mindestens gleicher Unkündbarkeitsdauer genommen werden. 
München, den 15. Mai 1903. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 11033. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Bad Kissingen betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen 
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Bad Kissingen auf Grund der Beschlüsse 
der gemeindlichen Kollegien vom 26. Februar und 18. April ds. Is. beziehungsweise 
17. März und 18. April ds. Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides des K. Bezirksamts 
Kissingen vom 3. Mai ds. Is. die Genehmigung zur Ausgabe 3½ 0%iger Schuldver- 
schreibungen auf den Inhaber im Gesamtnennwerte von 500 000 Mark, und zwar: 
Lit. A Nr. 1— 65 zu je 2000 J4 
„ 1—250 „ „ 1000 -“, 
„ 1—200 „ „ 500 , 
„ 1— 50 „ „ 200 JK, 
„ „ 1—100 „ „ 100 J, 
halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, erteilt. 
München, den 18. Mai 1903. 
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. 
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